Bauantrag - Lawinenschutz Balderschwang BA II - Bereich Schlipfhalden/Zauberer; Bauort: Fl. Nr. 300, 305


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Gemeinderatssitzung, 10.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 24. Gemeinderatssitzung 10.02.2022 ö Beschliessend 5

Sachverhalt

Der Landkreis Oberallgäu beantragt die Lawinenverbauung in den Bereichen „Schlipfhalden“ und „Zauberer“ auf den Grundstücken Fl. Nr. 300 und 305.

Bereich „Zauberer“
Der Lawinenschutz im Bereich „Zauberer“ soll mit Anbruchverbauungen hergestellt werden.
Die Sicherung des Anbruchgebietes soll mittels Schneenetzen mit vertikalem Reihenabstand von 13 m ausgeführt werden. Im Gebiet „Zauberer-Ost“ sollen Werke mit 3 m Wirkungshöhe eingesetzt werden. Das Anbruchgebiet „Zauberer-West“ soll aufgrund der Steinschlaggefährung mit 3,5 m hohen Werken gesichert werden. Die Fläche beträgt insgesamt 0,33 ha mit einer Gesamtlänge von 152 m. 

Bereich „Schlipfhalden“
Die Sicherung im Bereich „Schlipfhalden“ soll ebenfalls mit Schneenetzen erfolgen.
Im Bereich „Schlipfhalden Mitte“ sind Netze mit einer Wirkhöhe von 3,5 m, das Gebiet „Schlipfhalden-West“ mit einer Höhe von 3 m gesichert werden. Der vertikale Abstand zwischen den Reihen beträgt jeweils 13 m. In der Summe sind 5 Reihen auf einer Fläche von 0,84 ha und einer Gesamtlänge von 338 m. notwendig. 

In der Bauphase wird eine Lager-/Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Parkplatz der Skilifte neben der Bolgenach und auf der Fl. Nr. 302/1 oberhalb der Kreisstraße im Ortsteil Schlipfhalden eingerichtet. Von der 2. Einrichtungsfläche erfolgen die Flüge ins Baufeld. 

Rechtliche Beurteilung

§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden die zuständigen Fachstellen (Landesamt f. Umwelt, Wasserwirtschaftsamt, Naturschutz, Kreistiefbauverwaltung usw.) am Verfahren beteilig. 

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 

Diskussionsverlauf

Aus dem Gemeinderat kommt die Frage, in welchem Bereich der 3. Bauabschnitt der Lawinenverbauung liegt, der Vorsitzende erläutert dies. Außerdem wird angesprochen, ob sich die Baukosten noch ändern oder ob diese trotz der hohen Kostensteigerungen im Baugewerbe gehalten werden können. auch dies bejaht der Vorsitzende.
Die Grundstücksangelegenheiten  für die Lawinenverbauung sind noch nicht vollständig geklärt, dies wird aber zeitnah erledigt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 GO nimmt Gemeinderat Michael Bilgeri nicht an der Abstimmung teil.

Datenstand vom 01.09.2022 14:54 Uhr