Bauantrag - Erweiterung Skiverleih
Bauort: Dorf 67, Fl. Nr. 8/4
Daten angezeigt aus Sitzung:
28. Gemeinderatssitzung, 09.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt westlich des bestehenden Gebäudes Dorf 67, auf seinem Grundstück Fl.Nr. 8/4, einen eingeschossigen Anbau mit Keller, zur Erweiterung des Skiverleihs.
Die Größe des Anbaus beträgt 20,95 x 11,00 m, wobei von der Kreisstraße aus betrachtet der Großteil unterirdisch ist. Aus Richtung Süden ist das Untergeschoss sichtbar (Belichtung).
Auf der Nordseite ist ein Zugang vorgesehen. Es entsteht ein neues Treppenhaus ins Untergeschoss, das auch als Fluchtweg genutzt werden kann.
Über dem untergeschossigen Anbau sind 5 Stellplätze geplant
Mit Schreiben vom 31.01.2014 hat das Landratsamt Oberallgäu bereits signalisiert, dass unter gewissen Voraussetzungen grundsätzlich eine Baugenehmigung in Aussicht gestellt werden kann.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Außenbereich)
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Dorfgebiet dargestellt
Beschlussvorschlag
- Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
- Die im Bauantrag dargestellten 5 Stellplätze sind zu verwirklichen.
- Das Gelände ist so anzufüllen bzw. anzupflanzen, dass das Untergeschoss nur von der Südseite sichtbar ist.
Diskussionsverlauf
BGM Konrad Kienle erläutert das genaue Bauvorhaben. Der GR ist sich einig, dass der Bau notwendig ist, aber das Gelände so auszufüllen bzw. anzupflanzen ist, dass das Untergeschoss nur von der Südseite sichtbar ist.
Beschluss
- Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
- Die im Bauantrag dargestellten 5 Stellplätze sind zu verwirklichen.
- Das Gelände ist so anzufüllen bzw. anzupflanzen, dass das Untergeschoss nur von der Südseite sichtbar ist.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.09.2022 14:47 Uhr