Bebauungsplan "Gewerbegebiet Schwabenhof"; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Gemeinderatssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Der Gemeinderat Balderschwang hat in der Sitzung am 09.12.2021 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Schwabenhof“ beschlossen. 
Im Zuge des Verfahrens fand in der Zeit vom 24.08.2022 bis 29.09.2022 die Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Hier wurde keine Stellungnahmen abgegeben.
Parallel hierzu wurden die Behörden und Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 11.08.2022 am Verfahren beteiligt. 

Die eingegangenen Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen sind in der Anlage aufgeführt.
Frau Knupfer vom Büro LARS Consult wird bei der Sitzung anwesend sein und die einzelnen Stellungnahmen mit den entsprechenden Abwägungsvorschlägen erläutern. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Abwägung gemäß Abwägungsprotokoll inklusive der besprochenen Änderung der Anbauverbotszone von 15 m auf 12 m.  

Diskussionsverlauf

Frau Knupfer, vom Büro Lars Consult, stellt den Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Schwabenhof vor. Sie erläutert die Erfordernisse der Alternativprüfung zu den Ortsteilen in Balderschwang.
Kein weiterer Ortsteil kommt für das Gewerbegebiet in Frage, da z.B. die Loipe durchführt, Weidenfläche bestehen oder Alpine gefahren bestehen. 
Des weiteren erklärt Frau Knupfer, die Stellungnahmen und Abwägungsvorschläge der verschiedenen Behörden. Es wurden insgesamt 35 Behörden/Träger beteiligt an der Planung des Gewerbegebietes „Schwabenhof“. 17 Anregungen kamen ein, 2 ohne Bedenken und 16 gaben keine Rückmeldung ab.

Die Anbauverbotszone wurde auf der Planfassung mit 15 m vermerkt. GR Jenn bemerkt hier, dass Herr Christoph Wipper, ehemaliger Mitarbeiter des Landratsamtes Tiefbauverwaltung, die Anbauverbotszone auf 12 m genehmigen lassen hat.
Frau Knupfer wird dies beim Nachfolger, Herrn Hessmann, erfragen und in der Planfassung ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Abwägung gemäß Abwägungsprotokoll inklusive der besprochenen Änderung der Anbauverbotszone von 15 m auf 12 m. 

Das Abwägungsprotokoll ist dem Dokumentenanhang zu entnehmen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2023 07:59 Uhr