Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteils „Wäldle“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich in etwa innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 47/5, 51 und 51/2. Die Abgrenzungen im Flächennutzungsplan sind jedoch nicht parzellenscharf.
Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung
zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines
Bebauungsplanes in diesem Bereich
- Sicherstellung einer zukunftsgerichteten Siedlungsentwicklung gemäß des
faktischen Wohnraumbedarfs
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).