Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Gemeinderatssitzung, 12.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
An die Gemeinderatssitzung vom 09.12.2021 wird erinnert, wo der Bauantrag bereits auf der Sitzung behandelt wurde.
Wie bekannt, wurde im Zuge eines Brandfalls im August 2021 festgestellt, dass die Nutzung im bestehenden Gebäude teilweise nicht genehmigt ist.
Da es damals noch verschiedene Unklarheiten gab, insbesondere was die Nutzung, die Stellplätze und den Brandschutz betroffen hat, wurde das Einvernehmen zum Bauantrag nicht erteilt.
Inzwischen wurde der Plan erneut eingereicht, dem auch ein Brandschutznachweis beigefügt wurde. An der Nutzung des Gebäudes hat sich gegenüber der damaligen Planung nichts verändert, d. h. dass weiterhin insgesamt 30 Betten im östlichen Gebäudeteil und die Hausmeisterwohnung im OG im westlichen Gebäudeteil geplant sind.
Der Brandschutznachweis wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt besprochen und für grundsätzlich in Ordnung befunden.
Im Beschluss sollte in jedem Fall mit aufgenommen werden, dass die Planung vor Ort mit der Feuerwehr abzusprechen ist (insbesondere wegen der Personenrettung im Brandfall).
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Wohnbaufläche dargestellt.
Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind nachfolgende
Stellplätze nachzuweisen:
- 1 Wohneinheit (Hausmeisterwohnung) = 2 Stellplätze,
- 30 Gästebetten, je 2 Betten 1 Stellplatz, somit = 15 Stellplätze,
somit insgesamt: = 17 Stellplätze.
Im Stellflächenplan sind 14 Stellplätze östlich des Gebäudes zur Kreisstraße hin eingezeichnet. Die Zufahrt zum Großteil der Stellplätze ist direkt abzweigend von der Kreisstraße auf das Baugrundstück geplant. 2 weitere Stellplätze sind in der bestehenden Doppelgarage vorgesehen. 3 weitere Stellplätze sind im Südwesten des Gebäudes geplant, so dass im Bauplan insgesamt 19 Stellplätze auf dem Baugrundstück eingezeichnet sind.
Bereits beim damaligen Stellplatzplan hat die Kreistiefbauverwaltung mitgeteilt, dass einer neuen Zufahrt auf das Baugrundstück nicht zugestimmt wird.
Aufgrund dessen ist der Stellflächenplan zu überarbeiten.
Eine Teilung der bestehenden Wohneinheiten wird derzeit nicht beantragt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung nach § 22 BauGB, d. h. dass eine spätere Teilung durch die Gemeinde zustimmungspflichtig wäre.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
2. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 17 Stellplätze nachzuweisen.
Der Gemeinderat weist daraufhin, dass die Zufahrt zu einem Teil der
Stellplätze direkt abzweigend von der Kreisstraße geplant ist.
Aus diesem Grund ist die Kreistiefbauverwaltung am Verfahren zu beteiligen.
3. Bzgl. des Brandschutzes (insbesondere Personenrettung im Brandfall) ist
das Vorhaben vor Baubeginn mit der Örtlichen Feuerwehr abzusprechen.
4. Bei Vermietung der Ferienwohnungen ist sicherzustellen, dass die Hausmeister-
wohnung immer besetzt ist.
Diskussionsverlauf
Erster BGM Kienle berichtet über den aktuellen Sachstand.
Die Miteinbeziehung der Feuerwehr und des KPI Joachim Freudig bei der Planung, ist der Gemeinde ein sehr wichtiges Anliegen.
Der GR ist nach wie vor der Meinung, dass die Wohnfläche zur geplanten Bettenzahl zu gering ist. Laut dem Bauamt und dem LRA OA gibt es keine mindest Fläche pro Gästebett.
Zweiter BGM Hiemer erklärt, dass eine zweite Zufahrt aus der Kreisstraße
vom LRA OA nicht genehmigt wird. Als einzig realistische Möglichkeit sieht er die Verbreiterung der bestehenden Einfahrt um ca. 3 – 3,5 m.
GR Konrad Jenn fordert, dass eine Besetzung der Hausmeisterwohnung, bei einer Vermietung der Gästezimmer und Wohnungen gewährleistet sein muss.
Einen direkten Ansprechpartner/Hausmeister im Gebäude ist schon aus vorbeugenden Brandschutz und der außerordentlichen Lärmbelästigung des Gästeklientel des Vermieters unabdingbar.
Die Anlieger haben vor dem Umbau des Anwesens schon ständig über die unzumutbare Lärmbelästigung bis in die frühen Morgenstunden geklagt.
GR Marc Traubel erinnert an das Gespräch in der Sitzung vom 09.12.2021 und beanstandet, dass auf der Ansicht Osten wieder keine Fluchttreppe eingezeichnet wurde. Außerdem ist im Bauplan der Zugang zum Dachstuhl nicht ersichtlich.
Die Verwaltung wird beauftragt die vom GR angesprochenen Punkte mit der Baubehörde am Landratsamt abzuklären und ggf. im Beschluss mit aufnehmen.
Beschluss
- Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
- Für das Bauvorhaben sind insgesamt 17 Stellplätze nachzuweisen.
Der Gemeinderat weist daraufhin, dass die Zufahrt zu einem Teil der Stellplätze direkt abzweigend von der Kreisstraße geplant ist.
Aus diesem Grund ist die Kreistiefbauverwaltung am Verfahren zu beteiligen.
- Bzgl. des Brandschutzes (insbesondere Personenrettung im Brandfall) ist das Vorhaben vor Baubeginn mit der Örtlichen Feuerwehr abzusprechen.
- Der Gemeinderat Balderschwang weist darauf hin, dass die Hausmeisterwohnung ständig besetzt zu halten ist und somit die Hausruhe und der Brandschutz besser gewährleitet werden kann.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3
Datenstand vom 27.07.2023 08:44 Uhr