Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Gemeinderatssitzung, 12.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr beantragt die Sanierung bzw. Um- u. Anbau bei der Bodenseehütte sowie dem Hirtenhaus südlich davon auf dem Grundstück Fl. Nr. 259/4.
Planung Bodenseehütte:
- Umbau und Erweiterung des Wellnessbereiches mit Terrasse im KG
- Erweiterung des Mülllagerraumes im KG
- Umbau und Erweiterung des Tagungsraumes (nur für Hausgäste) im EG
- Umbau und Erweiterung der Personal- u. Gästezimmer im OG, die bisherige
Privatwohnung entfällt künftig
- Umbau der Personal u. Gästezimmer im DG
- Künftig sind im Gebäude 6 Personalzimmer mit 6 Betten und 15 Gästezimmer
mit 37 Betten geplant. Bisher waren im Gebäude 3 Personalzimmer und
33 Gästebetten untergebracht. Die bisherige Privatwohnung entfällt künftig.
Die Höhe des Gebäudes bleibt unverändert, im Osten und Westen sind jeweils 2 Spitzgauben geplant.
Insgesamt erfährt das Gebäude eine energetische Sanierung, die Fassaden werden mit einer neuen Holzschalung versehen.
Planung Hirtenhaus:
- Umbau und Erweiterung des Gebäudes (Personal- u. Gästezimmer) im Norden u.
Osten, Erweiterung der Grundfläche von bisher ca. 150 qm auf künftig ca. 190 qm
- Aufstockung des Gebäudes um 1 Geschoss, dies entspricht einer Höhe von
ca. 3,50 m.
- Umbau und Erweiterung der Personal- u. Gästezimmer im KG, EG und OG.
- Künftig sind im Gebäude 6 Personalzimmer mit 6 Betten im KG und 18 Gäste-
zimmer mit 36 Betten in den übrigen Geschossen untergebracht.
Bisher waren im Gebäude 10 Gästezimmer und 24 Gästebetten vorhanden.
Auf der Ost- u. Westseite sind jeweils 3 Spitzgauben geplant.
Insgesamt erfährt das Gebäude auch hier eine energetische Sanierung mit Anbringung einer Holzschalung.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Aussenbereich)
Stellplätze:
Gemäß den Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die geplanten Vorhaben nachfolgende Stellplätze nachzuweisen:
Bodenseehütte:
- 6 Personalzimmer mit 6 Betten, je 2 Betten 1 Stellplatz, somit = 3 Stellplätze,
- 37 Gästebetten, je 2 Betten 1 Stellplatz, somit = 19 Stellplätze,
- Restaurant: 78 qm Nettogastraumfläche mit 62 Sitzplätzen,
je 8 qm Gastraumfläche 1 Stellplatz, somit = 10 Stellplätze,
- Terrasse: 54 Sitzplätze; hier wird für die über 30 % der Innen-
sitzplätze (19) hinausgehende Zahl 1 Stellplatz je 8 Sitzplätze
angerechnet, dies entspricht dann bei 43 Sitzplätzen = 6 Stellplätze,
- Tagungsraum nur für Hausgäste, somit keine Anrechnung
Hirtenhaus:
- 6 Personalzimmer mit 6 Betten, je 2 Betten 1 Stellplatz, somit = 3 Stellplätze,
- 36 Gästebetten, je 2 Betten 1 Stellplatz, somit = 18 Stellplätze,
insgesamt: = 59 Stellplätze.
Im Stellflächenplan sind 56 Stellplätze nachgewiesen.
Beschlussvorschlag
1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass es sich
insbesondere beim „Hirtenhaus“ um die Erweiterung eines ehemaligen
landwirtschaftlichen Gebäudes handelt.
Bei der Planung wurde größtmögliche Rücksicht auf eine zusätzliche
Versiegelung von Flächen im Außenbereich genommen. Das Bestands-
gebäude wurde in der Höhe erweitert bzw. mit entsprechenden Dachgau-
ben geplant, um dadurch eine bedarfsgerechte Erweiterung eines beste-
henden Gewerbebetriebs im Außenbereich zu schaffen.
2. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 59 Stellplätze nachzuweisen.
Ein geänderter Stellflächenplan ist nachzureichen.
Diskussionsverlauf
Bauherr GR Matthias Lenz berichtet über die aktuelle Planung des Umbaus der Bodenhütte (Bodenhütte). Der Umbau beinhaltet den notwendigen Ausbau des Tagungsraumes sowie Personalzimmer. Der Tagungsraum wird in der Nebensaison häufiger für größere Tagungen genutzt und hat nun noch nicht die benötigte Kapazität dafür.
Ein weiterer Punkt ist auch, dass das Gebäude an sich veraltet ist. Die Fenster müssen erneuert werden, die WC-Anlagen sind nun auch renovierungsbedürftig und die Bodenhütte wird bis jetzt noch mit Gas beheizt. Zu der Energetischen Sanierung ist auch eine Umstellung auf Erdwärme in Planung.
Um die erforderlichen Parkplätze nachweisen zu können, wird auf der Talseite das Aushubmaterial vom Oberberg 16 eingebaut. Somit gewinnt der Bauherr auf der Bergseite mehr Platz und kann eine zweite Reihe Parkplätze bauen (siehe Anhang).
Die bestehende Skipiste kann weiterhin, wie bis dato genutzt werden.
Da im Winter nur die Hausgäste, Skifahrer und Wanderer im Restaurant und auf der Terrasse einkehren dürfen, werden zu dieser Jahreszeit, nicht so viele Parkplätze benötigt. Bauherr GR Matthias Lenz, wird dies im LRA OA abklären und in der Baugenehmigung vermerken lassen.
Beschluss
- Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Der Gemeinderat begründet seine Entscheidung damit, dass es sich insbesondere beim „Hirtenhaus“ um die Erweiterung eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gebäudes handelt.
Bei der Planung wurde größtmögliche Rücksicht auf eine zusätzliche Versiegelung von Flächen im Außenbereich genommen. Das Bestandsgebäude wurde in der Höhe erweitert bzw. mit entsprechenden Dachgauben geplant, um dadurch eine bedarfsgerechte Erweiterung eines bestehenden Gewerbebetriebs im Außenbereich zu schaffen.
- Für das Bauvorhaben sind insgesamt 59 Stellplätze nachzuweisen.
Ein geänderter Stellflächenplan ist nachzureichen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemäß Art. 49 GO ist Gemeinderat Matthias Lenz von der Abstimmung ausgeschlossen
Datenstand vom 27.07.2023 08:44 Uhr