Bauantrag - Lawinenschutz Balderschwang BA III - Fehrshalde;
Bauort: Fl. Nr. 327 Teilfläche
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Gemeinderatssitzung, 12.01.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Aufgrund des Lawinenabgangs im Januar 2019 im Bereich Hotel Hubertus wurde seitens des WWA eine Studie in Auftrag gegeben, die gezeigt hat, dass gewisse Bereiche (Kreisstraße und Gebäude) von Balderschwang gefährdet sind und eine Verbauung des Anbruchgebietes mittels Stützwerken die beste Variante darstellt.
Der Lawinenschutz im Bereich „Dorf“ wurde im Jahr 2021 umgesetzt. Im Jahr 2022 folgte im Sommer die Umsetzung des Lawinenschutzes im Bereich „Zauberer“ und „Schlipfhalden“.
Im letzten Schritt soll nun die Sicherung im westlichen Ortsrand im Bereich „Fehrshalde“ mittels optisch verträglichen Schneenetzen mit vorgelagerten Viehzäunen erfolgen. Im Detail sind 11 Reihen-Schneenetze mit 3,5 m Höhe im oberen Bereich und 3 m Höhe im unteren Bereich geplant. Die Gesamtlänge beträgt 1.130 m.
Während der Bauphase wird eine Lager-/Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Parkplatz der Skilifte der Bolgenach und auf dem Flst. 301/1 oberhalb der Kreisstraße im Ortsteil Schlipfhalden eingerichtet. Von diesen Plätzen erfolgen die Flüge ins Baufeld. Zusätzlich ist die Errichtung eines temporären Bauhilfsweges vom oberhalb endenden land- u. forstwirtschaftlichen Weg vorgesehen, welcher wieder rückgebaut wird.
Rechtliche Beurteilung
§ 35 Baugesetzbuch (Außenbereich)
Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens werden die zuständigen Fachbehörden (Landesamt f. Umwelt u. Wasserrecht, Naturschutz, Kreistiefbauverwaltung beim Landratsamt usw.) am Verfahren beteiligt.
Beschlussvorschlag
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.
Diskussionsverlauf
Erster BGM Kienle berichtet über den aktuellen Sachstand der Planung des Lawinenschutzes BA III.
Die Grunddienstbarkeiten die für die Umfahrung benötigt werden, sind vom Notariat aufgesetzt worden und werden den Betroffenen zugesandt. In den nächsten Wochen findet ein Termin mit den Grundstückseigentümern zur Beurkundung statt.
GR Michael Bilgeri weist darauf hin, dass laut dem beigefügten Simulationsplan 3c,
der Parkplatz vom Hochschelpenskigebiet und die Notumfahrungsstraße,
bei einem Lawinenabgang, nicht gefährdet ist.
GR Bilgeri hat dennoch große Zweifel, dass die Berechnungen des Gutachters stimmen und verlangt, dass der Simulationsplan 3c Bestand des Beschlusses wird.
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird unter der Voraussetzung erteilt, dass lt. Simulation (sh. Projektbeilage 3c) bei einem Lawinenabgang der Parkplatz sowie die Notumfahrung nicht gefährdet ist.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
Datenstand vom 27.07.2023 08:44 Uhr