Ortsrecht; Neuerlass Zweitwohnungssteuersatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  35. Gemeinderatssitzung, 09.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 35. Gemeinderatssitzung 09.02.2023 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Bereits mit Beschluss vom 22.01.2015 hatte der Gemeinderat einer 2. Änderung der Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer zugestimmt, weil der bis dahin in der Satzung enthaltene gestaffelten Steuersatz durch das Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärt und durch einen linearen Steuersatz (15 v.H.) ersetzt wurde. Mit der Änderungssatzung wurde nur der § 5 Abs. 1 der Satzung geändert, allerdings ohne die Zweitwohnungssteuersatzung insgesamt neu zu erlassen.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht jedoch in seiner Rechtsprechung davon aus, dass damit keine Heilung der ursprünglichen nichtigen Satzung zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer vom 21.10.2004 erfolgen konnte. Denn die Nichtigkeit einer Abgabensatzung kann nicht durch bloße Änderung der die Nichtigkeit verursachenden Regelung wirksam korrigiert werden, sondern es bedarf wegen fehlender Teilbarkeit des Regelungsgegenstandes eines Neuerlasses der ungültigen Satzung insgesamt.

Mit der 2. Änderungssatzung vom 23.01.2015 konnte somit keine wirksame Rechtsgrundlage für die Erhebung der Zweitwohnungssteuer geschaffen werden. Daher muss die gesamte Norm einschließlich der zwischenzeitlich am 10.12.2021 ergangenen 3. Änderungssatzung (Steuersatzanhebung auf 18 v.H.) formal neu erlassen werden, ohne das neue inhaltliche (materiell-rechtliche) Änderungen erfolgen.      

Rechtliche Beurteilung

Satzungsneuerlass nach Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes 
–KAG-.  

Finanzielle Auswirkungen

keine

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Balderschwang entsprechend dem diesen Beschluss beiliegenden Satzungsentwurf vom 05.01.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 neu. Der Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

Diskussionsverlauf

Erster BGM Kienle berichtet über den Sachverhalt.

Beschluss

Der Gemeinderat erlässt die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Balderschwang entsprechend dem diesen Beschluss beiliegenden Satzungsentwurf vom 05.01.2023 rückwirkend zum 01.01.2023 neu. Der Satzungsentwurf ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2023 08:48 Uhr