Daten angezeigt aus Sitzung:
36. Gemeinderatssitzung, 09.03.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021 fand am 30.11.2022 durch die vom Gemeinderat gewählten Rechnungsprüfer Anke Lässer, Konrad Jenn und Michael Bilgeri statt.
Über das Ergebnis wird von den Rechnungsprüfern in der Sitzung berichtet.
- Gesamthaushalt
Die Haushaltsrechnung 2021 der Gemeinde Balderschwang schließt in Einnahmen und Ausgaben mit Euro 4.501.440,13 ab (Plan: Euro 4.882.550). Im Einzelnen beträgt der Verwaltungshaushalt Euro 2.468.713,51 (Plan: Euro 2.344.500) und der Vermögenshaushalt 2.032.726,62 (Plan: Euro 2.538.050).
Aufgrund der Corona-Pandemie wurden einige Einnahmeansätze in der Planung drastisch gesenkt, sodass mit einer Zuführung vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt i.H.v. Euro 188.750 geplant werden musste. Insgesamt verlief der Haushalt 2021 trotz der anfangs ungeahnten Folgen durch die Corona-Pandemie, welche zwei Lock-Downs in 2021 zur Folge hatte, sehr positiv. Wodurch eine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt i.H.v. Euro 201.664,30 möglich war.
Zum Ausgleich des Haushaltsjahres 2021 konnten der allgemeinen Rücklage insgesamt Euro 2.974,67 zugeführt werden. Geplant war eine Rücklagenentnahme von Euro 635.450. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt zum 31.12.2021 insgesamt Euro 1.110.665,57.
Für den Kauf der Kleinlifte, der Riedbergerhornbahn und der Beschneiungsanlage durch die Gemeinde von der Grasgehrenlifte OHG wurde zur Finanzierung eine Kreditaufnahme i.H.v. Euro 800.000 veranschlagt. Weil die Beratungen für die Neugründung einer Liftgesellschaft längere Zeit in Anspruch nahm, wurde über den vorgenannten Kauf sowie die Finanzierung über den Kredit ein Haushaltsausgabe-/-einnahmerest gebildet, sodass im Folgejahr 2022 über den Kredit sowie den Kauf/Beteiligung weiter beraten und verfügt werden kann.
Die einzelnen, wesentlichen Veränderungen im Verwaltungshaushalt gegenüber der Ansätze sind unter Ziffer II. aufgegliedert. Im Vermögenshaushalt sind sie unter Ziffer III. detailliert aufgegliedert.
- Zum Verwaltungshaushalt
Der Verwaltungshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit Euro 2.488.542,92 ab. Gegenüber dem Haushaltsansatz sind es Euro 704.342,92 mehr als geplant.
Einnahmen – wesentliche Veränderungen:
Ausgaben – wesentliche Veränderungen:
Zum Vermögenshaushalt
Der Vermögenshaushalt schließt in Einnahmen und Ausgaben mit Euro 2.032.726,62 ab. Gegenüber dem Haushaltsansatz sind es Euro 505.323,38 weniger als geplant.
Einnahmen:
Ausgaben:
- Schuldenentwicklung (jeweils zum 31.12. d. Jahres)
- Rücklagenentwicklung
- Sonderrücklage Wasserversorgung:
01.01.2017 3.663,05 €
31.12.2018 0,00 €
31.12.2019 0,00 €
31.12.2020 1.961,17 €
31.12.2021 0,00 €
- Sonderrücklage Abwasserbeseitigung:
01.01.2017 53.403,04 €
31.12.2018 115.265,06 €
31.12.2019 158.327,26 €
31.12.2020 164.802,61 €
31.12.2021 149.717,32 €
- Haushaltsreste
Folgende Haushaltsausgabereste / Haushaltseinnahmereste wurden neu gebildet:
9100.3778 Kreditaufnahme (Lift/Beschneiung) 800.000,00 €
8210.9401 Kauf Riedbergerhornlifte 500.000,00 €
5930.9351 Kauf Beschneiung Lifte 300.000,00 €
5930.9351 Sanierung Beschneiung Schwabenhof 100.000,00 €
Folgende Haushaltsausgabereste wurden ins neue Haushaltsjahr übertragen:
6300.9500 Anteil Straße zur Doserquelle 105.703,28 €
Rechtliche Beurteilung
Die örtliche Rechnungsprüfung ist gem. Art. 103 Abs. 1 GO vom Gemeinderat bzw. den örtlichen Rechnungsprüfern durchzuführen. Gem. Art. 103 Abs. 1 Satz 2 GO ist über die Beratung eine Niederschrift zu führen.
Nach Durchführung der örtlichen Prüfung und Aufklärung etwaiger Unstimmigkeiten stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und erteilt die Entlastung (Art. 102 Abs. 3 GO).
Beschlussvorschlag
- Dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung sowie dem Rechenschaftsbericht des Haushaltsjahres 2021 wird zugestimmt.
- Die Jahresrechnung wird für das Haushaltsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit den nachstehenden Abschlussergebnissen festgestellt:
Bereinigte Ergebnis
(§ 79 KommHV)
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Verwaltungshaushalt
in Euro
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Vermögenshaushalt
in Euro
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Gesamtergebnis
in Euro
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Summe bereinigte
Soll - Einnahmen
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2.468.713,51 €
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2.032.726,62 €
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4.501.440,13 €
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Summe bereinigte
Soll - Ausgaben
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2.468.713,51 €
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2.032.726,62 €
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4.501.440,13 €
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Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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Abschlussbestände:
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Kassen - Einnahmereste
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70.371,30 €
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Kassen - Ausgabereste
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0,00 €
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Haushalts-Einnahmereste
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800.000,00 €
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Haushalts-Ausgabereste
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1.005.703,28 €
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Vorhandene Verwahrgelder
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1.268.210,31 €
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Unerledigte Vorschüsse
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-664,73 €
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- Die im Jahr 2021 angefallenen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
- Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird für die Jahresrechnung 2021 die Entlastung ausgesprochen.
Diskussionsverlauf
Frau Silvia Vogel, Kämmerin der VG Hörnergruppe, stellt die Jahresrechnung von 2021 vor. GR Michael Bilgeri, GR Konrad Jenn und Dritte BGMin Anke Lässer waren am Rechnungsprüfungstermin am 30.11.2022 anwesend.
GR Bilgeri erläutert die unklaren Investitionen/Ausgaben:
- Hohe Reparaturkosten des kommunalen Bauhoffahrzeuges „Holder S100“:
BGM Kienle ist auch nicht glücklich über die ständigen anfallenden Reparaturen am Holder. Stellt aber fest, dass ein Teil dieser Kosten auf einen Unfall zurück zu führen ist und diese Kosten über die Vollkaskoversicherung abgedeckt werden. BGM Kienle bringt aber auch in Erinnerung, dass der Holder S 100 als Prototyp gekauft wurde und der Hersteller 3 Jahre Voll-Garantie gegeben hat. Der Holder wurde als sogenanntes Mehrzweckfahrzeug gekauft, tauglich für eine Sommer- und Winternutzung. Das Fahrzeug ist kein vollwertiger Traktor oder Pistenbully sondern ein Allrounder, diese Tatsache wird im Bauhof oft übersehen und somit beansprucht. (Überladung bringt Schaden!)
- Kauf eines Mulchers – Einplanung im Haushalt, aber kein Beschluss:
Durch das Programm „Interkommunale Beschaffung“ wurden verschiedene Maschinen & Geräte in den Hörnerdörfern zur gemeinsammen Nutzung angeschafft. Darunter waren eine große Rüttelwalze mit Anhänger, ein Dampfstrahler mit Hänger und ein Mulcher mit Anhänger. Der Mulcher wurde im Nachhinein bei der Förderzusage abgelehnt. Die Beteiligten VG Gemeinden waren sich trotzdem einig, auch ohne Förderung den Mulcher mit Anhänger gemeinsam zu kaufen. Die Anschaffung des Mulchers mit Anhänger war im HH 2021 vorgesehen. Bei der Bestellung aller Geräte wurde für den Mulcher kein separater GR-Beschluss in den betreffenden Gemeinden verfasst. BGM Kienle findet es optimal, dass die VG-Gemeinden Geräte die nur wenige Stunden/Tage im Jahr im Einsatz sind von allen Gemeinden angeschafft werden und nicht jede Gemeinde anschafft (Grundprinzip einer VG. Die betroffenen Geräte und Maschinen werden im Bauhof Fischen gelagert. Für die gemeinsam genutzten Maschinen und Geräte wurde jeweils ein Hänger angeschafft, dass die dazugehörenden Anbau- und Ersatzteile immer bei der betreffenden Maschine sind und ohne großen Aufwand, vollständig und Einsatzbereit abgeholt werden können.
- Einnahmen der Loipen im Verhältnis zu den Kosten der letzten Jahre:
BGM Kienle stellt die Einnahmen der letzten Jahre vor und hebt die Einnahmenmehrung zwischen 2014 und 2020 von ca. 30.000 auf über 100.000 € fest. Die Kosten für die Erhebung der Gebühren sind dabei unverändert bei ca. 20 % der Einnahmen.
Beschluss
- Dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung sowie dem Rechenschaftsbericht des Haushaltsjahres 2021 wird zugestimmt.
- Die Jahresrechnung wird für das Haushaltsjahr 2021 gem. Art. 102 Abs. 3 GO mit den nachstehenden Abschlussergebnissen festgestellt:
Bereinigte Ergebnis
(§ 79 KommHV)
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Verwaltungshaushalt
in Euro
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Vermögenshaushalt
in Euro
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Gesamtergebnis
in Euro
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Summe bereinigte
Soll - Einnahmen
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2.468.713,51 €
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2.032.726,62 €
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4.501.440,13 €
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Summe bereinigte
Soll - Ausgaben
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2.468.713,51 €
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2.032.726,62 €
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4.501.440,13 €
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Etwaiger Unterschied (Fehlbetrag)
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0,00 €
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0,00 €
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0,00 €
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Abschlussbestände:
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Kassen - Einnahmereste
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70.371,30 €
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Kassen - Ausgabereste
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0,00 €
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Haushalts-Einnahmereste
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800.000,00 €
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Haushalts-Ausgabereste
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1.005.703,28 €
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Vorhandene Verwahrgelder
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1.268.210,31 €
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Unerledigte Vorschüsse
|
-664,73 €
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- Die im Jahr 2021 angefallenen über- bzw. außerplanmäßigen Ausgaben werden gem. Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
- Gem. Art. 102 Abs. 3 GO wird für die Jahresrechnung 2021 die Entlastung ausgesprochen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.07.2023 08:38 Uhr