Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Hotel Ifenblick"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Gemeinderatssitzung, 13.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 37. Gemeinderatssitzung 13.04.2023 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss wird bis zur Sitzung nachgereicht.
Beim Beschluss handelt es sich um eine reine Formalie, inhaltliche Punkte werden beim späteren Billigungs- u. Auslegungsbeschluss besprochen.
Hier wird dann auch ein Vertreter des Büros Sieber anwesend sein.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung befindet sich das Flurstück 321/3, Gemarkung Balderschwang.

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Sonderbaufläche zur Schaffung der planungsrechtlichen 
  Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
  in diesem Bereich;
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige Erweiterungen 
  des bestehenden Bio-Hotels Ifenblick.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung befindet sich das Flurstück 321/3, Gemarkung Balderschwang.

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Sonderbaufläche zur Schaffung der planungsrechtlichen 
  Voraussetzungen für die Entwicklung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 
  in diesem Bereich;
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige Erweiterungen 
  des bestehenden Bio-Hotels Ifenblick.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2023 15:03 Uhr