Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB).
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung befindet sich das Flurstück 321/3, Gemarkung Balderschwang.
Erfordernis und Ziele der Planung:
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des
des bestehenden Bio-Hotels Ifenblick unter Berücksichtigung der besonderen
landschaftlichen Gegebenheiten;
- Stärkung des touristischen Standortes und entsprechend Sicherung eines ausge-
wogenen Angebotes an Arbeitsplätzen;
- Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender
Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen;
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum
und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung.
Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.
Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).