Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Hotel Ifenblick"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Gemeinderatssitzung, 13.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 37. Gemeinderatssitzung 13.04.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss wird bis zur Sitzung nachgereicht.
Beim Beschluss handelt es sich um eine reine Formalie, inhaltliche Punkte werden beim späteren Billigungs- u. Auslegungsbeschluss besprochen.
Hier wird dann auch ein Vertreter des Büros Sieber anwesend sein.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung befindet sich das Flurstück 321/3, Gemarkung Balderschwang.

Erfordernis und Ziele der Planung:

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des
  des bestehenden Bio-Hotels Ifenblick unter Berücksichtigung der besonderen 
  landschaftlichen Gegebenheiten;
- Stärkung des touristischen Standortes und entsprechend Sicherung eines ausge-
  wogenen Angebotes an Arbeitsplätzen;
- Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender 
  Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen;
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum 
  und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konfliktminimierung.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Diskussionsverlauf

GR Jenn möchte wissen, wann der Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingereicht wurde. Leider sehr kurzfristig, was BGM Kienle nicht verstehen kann, weil immer wieder Nachbaren bzw. Zweitwohnungsbesitzer, Planeinsicht gewünscht haben und das Vorhaben schon länger auf diversen Plattformen, durch die Bauherrschaft verkündigt wurde. Eine frühzeitige Beteiligung der Gemeinde und des LKR, hätte das ganze Genehmigungsverfahren sicherlich vereinfacht und auf alle Fälle beschleunigt. Das Gleiche gilt im Übrigen auch für den noch folgenden Punkt 3 unserer Tagesordnung. 

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung befindet sich das Flurstück 321/3, Gemarkung Balderschwang.

Erfordernis und Ziele der Planung:

- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des
  des bestehenden Bio-Hotels Ifenblick unter Berücksichtigung der besonderen 
  landschaftlichen Gegebenheiten;
- Stärkung des touristischen Standortes und entsprechend Sicherung eines ausge-
  wogenen Angebotes an Arbeitsplätzen;
- Berücksichtigung bestehender betrieblicher Strukturen und angrenzender 
  Nutzungen im Rahmen der planerischen Feinsteuerungen;
- Prüfung sowie Auseinandersetzung mit den Folgen der Planung für Naturraum 
  und Umgebung zur Konfliktvermeidung bzw. Konflktminimierung.

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich. 

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken. Der räumliche Geltungsbereich kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im so genannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB).

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2023 15:03 Uhr