Einstieg ins Gigabit Förderprogramm - Beauftragung Bayerische Breitbandberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  42. Gemeinderatssitzung, 21.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 42. Gemeinderatssitzung 21.09.2023 ö Beschliessend 2

Sachverhalt

Mit der neuen Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023“ besteht für die Kommunen die Möglichkeit, einen wichtigen Schritt in Richtung Breitbandversorgung der Zukunft (Glasfaserausbau) zu gehen.

Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.
Dies trifft nach heutigem Ausbaustand auf fast alle Anschlüsse im Bereich der Gemeinde Balderschwang zu.
Der Regelfördersatz (Kommunen ländlicher Raum) teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.

Auf Grundlage der Kostenermittlung (nach Auswertung der Markterkundung) ist beabsichtigt, einen Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund bis zum 15.10.2023 einzureichen. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.

Folgende Leistungen sind durchzuführen:

-        Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe
-        evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
-> Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe
-        Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe
-        evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
-> Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe
-        ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für Interkommunale Zusammenarbeit

Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines bereits vorliegenden Förderbescheids für Beratung / Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.
Für die Leistungen der Förderantragsstellung in vorläufiger Höhe liegt zur Sitzung ein Angebot der Breitbandberatung Bayern GmbH in Höhe von 3.510,50 € (brutto) vor.

Rechtliche Beurteilung

Die Rechtlichen Grundlagen bilden die o. a. Förderprogramme von Bund und Freistaat Bayern.

Finanzielle Auswirkungen

In diesem ersten Schritt geht es nur um die Beauftragung der zu 100% geförderten Beratungsleistungen durch die Breitbandberatung Bayern. Konkrete Breitbandausbau-Maßnahmen werden dann zu einem späteren Zeitpunkt in eigener Sitzung beschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der endgültigen Förderkulisse erfolgen.

Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) erteilt der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes in Höhe von 3.510,50 € (brutto) den Auftrag.

Beschluss

Der Erhalt der Förderbescheide in vorläufiger Höhe verpflichtet die Kommune nicht in ein Auswahlverfahren einzusteigen; der finale Einstieg wird zu einem späteren Zeitpunkt auf Grundlage der endgültigen Förderkulisse erfolgen.

Für die fristgerechte Förderantragstellung (15.10.2023) erteilt der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang der Breitbandberatung Bayern GmbH auf Basis des Angebotes in Höhe von 3.510,50 € (brutto) den Auftrag.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.10.2023 07:35 Uhr