Mit der neuen Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) vom 31.03.2023“ besteht für die Kommunen die Möglichkeit, einen wichtigen Schritt in Richtung Breitbandversorgung der Zukunft (Glasfaserausbau) zu gehen.
Auf der Grundlage der bestehenden Rahmenbedingungen der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Ausbaues von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ vom 13. November 2020 mit einer Laufzeit bis 31.12.2025 sind ab dem 01.01.2023 auch Haushalte förderfähig, welche mind. 100 Mbit/s im Download aufweisen. In der Praxis sind das DSL-Anschlüsse, welche durch Super-Vectoring-Technik erschlossen sind.
Dies trifft nach heutigem Ausbaustand auf fast alle Anschlüsse im Bereich der Gemeinde Balderschwang zu.
Der Regelfördersatz (Kommunen ländlicher Raum) teilt sich auf in 50 % Bund und 40 % Land.
Auf Grundlage der Kostenermittlung (nach Auswertung der Markterkundung) ist beabsichtigt, einen Förderantrag in vorläufiger Höhe beim Bund bis zum 15.10.2023 einzureichen. Nach Prüfung durch den Fördermittelgeber und Fördermittelzusage kann mit der Durchführung des Auswahlverfahrens gestartet werden.
Folgende Leistungen sind durchzuführen:
- Förderantragstellung Bund in vorläufiger Höhe
- evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
-> Förderbescheid Bund in vorläufiger Höhe
- Förderantragstellung Land in vorläufiger Höhe
- evtl. Abarbeitung von Nachforderungen
-> Förderbescheid Land in vorläufiger Höhe
- ggf. Zusammenführung von Markterkundungen für Interkommunale Zusammenarbeit
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines bereits vorliegenden Förderbescheids für Beratung / Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.
Für die Leistungen der Förderantragsstellung in vorläufiger Höhe liegt zur Sitzung ein Angebot der Breitbandberatung Bayern GmbH in Höhe von 3.510,50 € (brutto) vor.