Allfälliges
Daten angezeigt aus Sitzung:
42. Gemeinderatssitzung, 21.09.2023
Beratungsreihenfolge
Diskussionsverlauf
Gewerbegebiet Schwabenhof:
Der Flächennutzungsplan steht kurz vor der Genehmigung durch das LRA OA.
Im Zuge dieses Genehmigungsverfahren wurde die Bebauungsgrenze korrigiert.
Die Hauptgebäude müssen jetzt eine Bebauungsgrenze von 15 m einhalten.
Bei untergeordnete Gebäude, wie Carports ist eine Bebauungsgrenze von 12 m
erlaubt. Somit kann Herr Peter Lang seine geplante Stadel-Erweiterung wie vom GR genehmigt umsetzte.
Nach Genehmigung des FNP wird der AK Bau & Landwirtschaft mit Unterstützung des Bauamtes und der Kämmerei ein Exposé erstellen.
Sondergebiet Schwabenhof – Alpinium - Jugendhotel:
Der Flächennutzungsplan „Sondergebiet Schwabenhof – Alpinum - Jugendhotel“ steht auch kurz vor der Genehmigung durch das LRA OA.
Datenstand vom 13.10.2023 07:35 Uhr