BImSchG; Antrag der Fa. Geiger GmbH & Co.KG auf Anpassung der Wiedeverfüllung/Rekultivierung des bestehenden Steinbruchs an der Riedbergpaßstraße; Grundstück Fl. Nr. 1019, Gemarkung Obermaiselstein


Daten angezeigt aus Sitzung:  46. Gemeinderatssitzung, 11.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 46. Gemeinderatssitzung 11.01.2024 ö Beschliessend 1

Sachverhalt

Die Fa. Geiger betreibt auf dem Grundstück Fl. Nr. 1019 auf Gemeindegebiet Obermaiselstein an der Riedbergpassstraße einen Steinbruch.

Im Jahr 2019 hat sich der Gemeinderat zuletzt mit einem Antrag auf Erweiterung und Verlängerung der Maßnahme befasst.
Das gemeindliche Einvernehmen wurde damals nicht erteilt, das Landratsamt hat daraufhin das Einvernehmen ersetzt und die Maßnahme wie beantragt, genehmigt. 

Mit dem gegenständlichen Antrag wird eine Anpassung der Wiederverfüllung/ Rekultivierung des Steinbruchs beantragt. Beim Antrag 2019 wurden bereits 40.000 cbm Verfüllvolumen genehmigt. Zusätzlich werden mit dem jetzigen Antrag weitere 43.000 cbm beantragt, somit beträgt das gesamte Verfüllvolumen ca. 83.000 cbm. 
Die Betriebsdauer wurde 2019 bis zum 31.12.2034 befristet und soll beibehalten werden. 

Der Abbau im Steinbruch wurde inzwischen eingestellt.  
Das angelieferte Material wird vor Ort abgekippt und einer organischen Untersuchung unterzogen. Anschließend wird das Material mit der vor Ort stationierten Raupe eingeschoben. Material, welches nicht Anforderungen entspricht, wird wieder abgefahren. Insgesamt wird der Verfüllbetrieb durch eine fachlich qualifizierte unabhängige Fremdüberwachungsstelle begleitet, welcher den ordnungsgemäßen Betrieb durch Inspektion der Betriebsstätte, Entnahme und Analyse von Stichproben sowie Kontrolle der Dokumentationen überwacht. 
Bzgl. der Rekultivierung wurde ein landschaftspflegerischer Begleitplan in Abstimmung mit den Bayerischen Staatsforsten erstellt. 
Der Steinbruch soll insgesamt der natürlichen Sukzession überlassen werden und sich als Bergmischwald entwickeln. Notwendig ist es, die Böschungswinkel so anzupassen, dass spätere Erdrutsche vermieden werden. Durch die Anpassung der Neigung der Auffüllfläche in nordöstlicher Richtung (zur Abbauwand) wird ein unkontrollierter Abfluss des Niederschlagswassers vermieden. 

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird erteilt.

2. Voraussetzung für die Erteilung des Einvernehmens ist, dass lediglich Material 
    aus dem Bereich der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe
    eingebaut wird.  

Diskussionsverlauf

Die Gemeinde Obermaiselstein und Balderschwang sind sich einig, dass die Abnahme nur für Hörnerdörfer Gemeinden möglich sein wird, um den Steinbruch so lang wie möglich zu erhalten.
Somit werden die Beschlüsse in beiden Gemeinden gleich verfasst.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag wird erteilt.

2. Voraussetzung für die Erteilung des Einvernehmens ist, dass lediglich Material 
    aus dem Bereich der Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Hörnergruppe
    eingebaut wird.  

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GR Erich Kohler ist erst nach diesem Beschluss zur Sitzung erschienen.

Datenstand vom 16.02.2024 08:41 Uhr