6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Bio-Hotel Ifenblick";
- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Abwägung
- Feststellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
62. Gemeinderatssitzung, 08.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
An die bisherigen Beratungen über die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Flächennutzungsplanes für die Erweiterung des Hotel Ifenblick wird verwiesen.
Der Entwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sind in der Zeit vom 19.02.2025 bis einschließlich 21.03.2025 öffentlich ausgelegen, ebenso wurden die betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
In der Anlage sind die Stellungnahmen der Behörden sowie die Abwägungsvorschläge aufgeführt.
Von privater Seite sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Ein Vertreter des Büros Sieber wird bei der Sitzung anwesend sein und die Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.
Beschlussvorschlag
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang macht sich die Inhalte der Ab-
wägungs- u. Beschlussvorlage zur Fassung vom 31.01.2025 zu eigen.
2. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ in der Fassung vom 31.01.2025 wird
festgestellt.
Die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit den einzelnen Abwägungen sind dem Dokumentenanhang zu entnehmen.
Diskussionsverlauf
Bürgermeister Kienle eröffnet den Tagesordnungspunkt und begrüßt Frau Marschall von der Sieber Consult. Im Anschluss übergibt er ihr das Wort.
Frau Marschall informiert die Anwesenden anhand einer Präsentation, die den Sitzungsunterlagen beiliegt, über den aktuellen Sachstand. Im Rahmen ihrer Ausführungen stellt sie die verschiedenen Stellungnahmen öffentlicher Träger vor, darunter die Regierung von Schwaben, das Landratsamt Oberallgäu (Fachbereich Naturschutz), das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, das Wasserwirtschaftsamt sowie das Bayerische Landesamt für Umwelt. Die Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen und entsprechende Abwägungsvorschläge erläutert.
Gemeinderat Traubel erkundigt sich nach dem Umgang mit den derzeit bestehenden Werbetafeln. Frau Marschall erklärt, dass diese unter den Bestandsschutz fallen.
Anschließend stellt Gemeinderat Sonneborn die Frage, wie es sich mit der Entscheidungsfähigkeit der Gemeinde verhält, wenn das Landratsamt in Bezug auf ein Wohngebäude lediglich kritische Anmerkungen äußert. Bürgermeister Kienle und Frau Marschall betonen in ihrer Antwort, dass die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange lediglich als Hinweise zu verstehen sind und die endgültige Entscheidung stets bei der Gemeinde liegt.
Da zu diesem Tagesordnungspunkt keine weiteren Fragen bestehen, wird der Beschluss gefasst.
Beschluss
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang macht sich die Inhalte der Ab-
wägungs- u. Beschlussvorlage zur Fassung vom 31.01.2025 zu eigen.
2. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes „Bio-Hotel Ifenblick“ in der Fassung vom 31.01.2025 wird
festgestellt.
Die Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB mit den einzelnen Abwägungen sind dem Dokumentenanhang zu entnehmen.
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.07.2025 15:28 Uhr