Vereidigung der weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister
Daten angezeigt aus Sitzung:
1. Gemeinderatssitzung, 14.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die neu gewählten weiteren Bürgermeister haben nochmals den Diensteid abzulegen gemäß Art. 35 Gemeindeordnung und Art. 27 Gesetz über Kommunale Wahlbeamte (KWBG). Die Eidesleistung entfällt, wenn der zweite oder dritte Bürgermeister im Anschluss an seine Amtszeit wieder in ein Amt gewählt wird.
Erster Bürgermeister Konrad Kienle nimmt dem neu gewählten weiteren Bürgermeistern Hans Hiemer und Anke Lässer
folgenden Diensteid ab.
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, so wahr mir Gott helfe.“
Rechtliche Beurteilung
Nach Art. 27 Abs. 4 KWBG entfällt die Eidesleistung wenn der Beamte oder die Beamtin im Anschluss an eine Amtszeit wieder in ein Amt bei demselben Dienstherrn gewählt wird.
Gemäß Art. 27 Abs. 2 KWBG kann der Eid auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden. Erklärt ein Beamter oder eine Beamtin, aus Glaubens- und Gewissensgründen keinen Eid leisten zu können, so sind anstelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ zu sprechen oder das Gelöbnis mit einer dem Bekenntnis seiner Religionsgemeinschaft oder der Überzeugung seiner Weltanschauungsgemeinschaft entsprechenden, gleichwertigen Beteuerungsformel einzuleiten.
Datenstand vom 27.08.2020 14:29 Uhr