Ortsrecht; Neuerlass der Loipenbetriebs-Gebührensatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
57. Gemeinderatssitzung, 12.12.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In Abstimmung mit der Gemeinde Hittisau und Sibratsgfäll wurde im Dezember 2024 die Loipengebühr für die Tageskarte von 9,50 € auf 10,00 € und für den Saisonpass von 95,00 € auf 105,00 € angehoben.
Aufgrund des immensen Aufwands und der extrem gestiegenen Kosten zur Herstellung der Loipen soll die Loipengebühr nunmehr für die Tageskarte auf 10,00 Uhr und für den Saisonpass auf 105,00 € erhöht werden.
Rechtliche Beurteilung
Art. 8 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG).
Der Neuerlass der Satzung wird der 5. Änderungssatzung vorgezogen.
Beschlussvorschlag
„Der Gemeinderat erlässt den diesem Beschluss beiliegenden Satzungsentwurf zum Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Loipe der Gemeinde Balderschwang als Satzung. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt nach seiner Bekanntmachung in Kraft.“
Beschluss
„Der Gemeinderat erlässt den diesem Beschluss beiliegenden Satzungsentwurf zum Neuerlass der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Loipe der Gemeinde Balderschwang als Satzung. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift beigefügt wird, ist Bestandteil dieses Beschlusses und tritt nach seiner Bekanntmachung in Kraft.“
Beschluss anonym
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2025 08:38 Uhr