§ 30 Baugesetzbuch
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Oberbergalpe“.
Bebauungsplan Oberbergalpe:
Für das Bauvorhaben werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen zum Bebauungsplan beantragt:
- Gemäß Ziffer 2.1.1 der Festsetzungen zum Bebauungsplan sind für das Baugrund-
stück Ferienwohnungen und Wohnungen für Betriebsinhaber-/leiter, die dem
Betrieb zugeordnet sind, zulässig.
Neben den beiden geplanten Ferienwohnungen ist eine Betreiberwohnung und eine
Pflegewohnung für den Sohn der Betreiber geplant.
Die ausführliche Begründung für die 2. Wohneinheit ist der Sitzungsvorlage als
Dokument beigefügt.
- Gemäß Ziffer 4.3.6 der Festsetzungen zum Bebauungsplan ist vor Garagen bzw.
eine Aufstellfläche von mind. 5 m zum öffentlichen Straßenraum einzuhalten.
Der vorliegende Bauantrag sieht für die westlich des Hauptgebäudes geplante
Garage mit Nebenräumen einen Abstand von 3,72 m vor.
Die Begründung ist dem beil. Dokument, Ziffer 1 zu entnehmen.
- In der Zeichnung zum Bebauungsplan sind Baugrenzen für die Hauptgebäude und
für Garagen bzw. Carports festgesetzt.
Für das Hauptgebäude wird die Baugrenze eingehalten.
Für den geplanten Carport nördlich des Hauptgebäudes wird eine Befreiung von
der Baugrenze beantragt. Die Begründung ist dem beil. Dokument, Ziffer 2 zu
entnehmen.
Stellplätze:
Nach den Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für die geplante Nutzung folgende Stellplätze nachzuweisen:
- 2 Wohneinheiten, je Wohneinheit 2 Stellplätze, somit insgesamt = 4 Stellplätze,
- 2 Ferienwohnungen, je Wohnung 1 Stellplatz, somit insgesamt = 2 Stellplätze,
somit insgesamt: = 6 Stellplätze.
In der geplanten Garage westlich des Hauptgebäudes sind 4 Stellplätze geplant, im Carport nördlich des Hauptgebäudes sind 2 Stellplätze geplant. Weitere 2 Stellplätze sind im Freien auf dem Baugrundstück geplant.
Somit sind insgesamt 8 Stellplätze auf dem Baugrundstück geplant.