Bauantrag - Neubau von 6 Ferien-Appartements; Bauherr: Stephanie u. Andreas Holzmann Bauort: Oberberg, Fl. Nr. 27/10


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Gemeinderatssitzung, 05.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 71. Gemeinderatssitzung 05.09.2019 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Wohngebäudes mit 6 Ferien-Appartements auf dem Grundstück Fl. Nr. 27/10.

Die Größe des Gebäudes beträgt ca. 18 m x 17 m im Bereich des EG.
Die beiden darüberliegenden Geschosse (OG und DG) haben eine Grundfläche von ca. 18 m x 11 m, bedingt dadurch, dass das OG teilweise als Terrasse genutzt wird.

Im EG ist ein Aufenthaltsraum für die Gäste, 4 im Gebäude integrierte überdachte Stellplätze, Abstellräume sowie die Technikräume geplant.  Im OG und DG sind jeweils 3 Appartements in der Größe zwischen 34 – 67 qm.

Im Nordosten des Grundstücks ist ein Carport für 2 Stellplätze geplant.

Rechtliche Beurteilung

§ 30 Baugesetzbuch (Bebauungsplan Oberbergalpe)

Durch den Bau des SWW-Gebäudes stimmen die Festsetzungen des Bebauungsplans insbesondere hinsichtlich der vorgeschlagenen Parzellierung der Grundstücke und somit auch den festgesetzten Baugrenzen nicht mehr mit den tatsächlichen Gegebenheiten überein. Anstelle von 5 im Bebauungsplan vorgesehen Grundstücken wurden tatsächlich nur 3 Grundstücke parzelliert. Dadurch stimmen auch die Baugrenzen für die einzelnen nicht mehr mit dem Vorschlag des Bebauungsplans überein.

Folgende Befreiungen zum Bebauungsplan werden beantragt.

- Befreiung von der Baugrenze beim Hauptgebäude sowie beim Carport
  Aufgrund der vorgenannten Tatsachen wird seitens der Verwaltung vorgeschlagen,
  der Befreiung zuzustimmen;

- Befreiung von der überbaubaren Grundstücksfläche;
  der Bebauungsplan sieht eine max. Grundfläche von 180 qm für das Hauptgebäude
  vor. Das geplante Gebäude weist eine Grundfläche von 260 qm auf;
  Die Verwaltung schlägt vor, der Befreiung zuzustimmen, zumal die bestehenden
  Gebäude im Bebauungsplangebiet Oberbergalpe teilweise ähnliche Grundflächen
  aufweisen;

- Befreiung vom Dachüberstand;
  Der Bebauungsplan sieht einen Mindest-Dachüberstand von 1 m vor;
  Im Bauplan ist ein Dachüberstand von 0,50 m geplant.
  Begründet wird die Befreiung damit, dass die Möglichkeit offen gehalten werden
  soll, später die Fassade mit PV- bzw. Solarpaneelen nachzurüsten.
  Um dann eine Verschattung der Elemente zu verhindern, soll der Dachüberstand
  möglichst gering gehalten werden.

- Befreiung von der Anbringung von Fensterläden; anstelle dessen sind Jalousien
  geplant. Begründet wird der Antrag damit, dass die Fensterläden der Architektur
  des Gebäudes nicht entsprechen.

- Befreiung von der Farbe bei der Dachdeckung; anstelle der vorgeschriebenen
  Farbe Rot ist eine Bedachung als Anthrazitfarbenes Blechdach geplant.
  Begründet wird die Befreiung damit, dass durch die Farbe eine ruhige und
  harmonische Architektur mit dem Gesamtgebäude erzielt wird.  
  Bei der Bebauungsplanerweiterung Oberbergalpe im Jahr 2016 wurde für diesen
  Bereich als Farbe bei der Dachdeckung keine rote Farbe mehr vorgeschrieben.
  Es wurde lediglich geregelt, dass nur landschaftstypische, nicht grelle und matte
  Farben zu verwenden sind.

Stellplätze:
Für die entstehenden 6 Ferien-Appartements sind gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung je Appartement 1 Stellplatz, somit insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen. Im Bauantrag sind insgesamt 9 Stellplätze vorgesehen.  

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberberg-
    alpe“ wird zu den nachfolgenden Punkten zugestimmt:

     - Baugrenzen beim Hauptgebäude sowie bei der Garage (Carport)
     - Überbaubare Grundstücksfläche;
     - Dachüberstand;
     - Anbringung von Fensterläden;
     - Farbe bei der Dachdeckung.

3. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberberg-
    alpe“ wird zu den nachfolgenden Punkten zugestimmt:

     - Baugrenzen beim Hauptgebäude sowie bei der Garage (Carport)
     - Überbaubare Grundstücksfläche;
     - Dachüberstand;
     - Anbringung von Fensterläden;
     - Farbe bei der Dachdeckung.

3. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 6 Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 15:31 Uhr