Bauantrag - Neubau eines Carport mit Müllraum; Bauherr: ICR e. V. Radio Horeb Bauort: Dorf 6, Fl. Nr. 6/10


Daten angezeigt aus Sitzung:  71. Gemeinderatssitzung, 05.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 71. Gemeinderatssitzung 05.09.2019 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines Carport mit Müllraum beim bestehenden Gebäude von Radio Horeb, Dorf 6, Fl. Nr. 6/10.

Der Baukörper an der nördlichen Grundstücksgrenze entsteht unmittelbar im Anschluss an die bestehende Garage. Die Größe des Gesamtbaukörpers inkl. der bestehenden Garage beträgt 33 m x 5 m.
Neben der bestehenden Doppelgarage entstehen 9  überdachte Stellplätze sowie ein Müll-Lagerraum.

Rechtliche Beurteilung

§ 34 Baugesetzbuch (Innenbereich)

Abstandsflächen:
Gemäß Art. 6 Abs. 9 der Bayerischen Bauordnung ist eine Grenzbebauung auf einer Länge von max. 9 m zulässig.
Bei einer Gesamtlänge des Baukörpers von 33 m ist somit eine Übernahme der Abstandsfläche von 24 m durch den angrenzenden Nachbarn notwendig.

Beschlussvorschlag

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Konrad Jenn nahm gemäß Art. 49 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Datenstand vom 27.08.2020 15:31 Uhr