Bauantrag - Neubau eines Appartementhauses mit Garage; Bauherr: Ute u. Peter Fischer Bauort: Oberberg 13, Fl. Nr. 27/13


Daten angezeigt aus Sitzung:  76. Gemeinderatssitzung, 30.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 76. Gemeinderatssitzung 30.04.2020 ö Beschliessend 3

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt den Neubau eines Appartementhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 27/13.

Die Größe des Hauptgebäudes beträgt ca. 25 m x 10 m, es entsteht ein KG, EG + DG.
Im UG entstehen im östlichen Gebäudeteil 2 Ferien-Appartements mit einer Wohnfläche von 42 qm und 50 qm und im westlichen Gebäudeteil ein Wellnessbereich mit ca. 90 qm Nutzfläche. Im EG sind 3 Appartements mit einer Wohnfläche von 42 qm, 50 qm und 86 qm geplant. Im DG entsteht im östlichen Gebäudeteil die  Eigentümerwohnung mit einer Wohnfläche von 90 qm und im westlichen Gebäudeteil ein Appartement mit 86 qm.
Im Nordosten des Hauptgebäudes erfolgt der Anbau einer Doppelgarage mit Abstellraum in einer Größe von ca. 50 qm.

Rechtliche Beurteilung

§ 30 Baugesetzbuch (Bebauungsplan Oberbergalpe)

Folgende Befreiungen zum Bebauungsplan werden beantragt.

- Befreiung von der Baugrenze nach Nordwesten beim Hauptgebäude um 1,45 m
  und zusätzlich um bei den Balkonen um 1,25 m, somit insgesamt 2,70 m;
 
- Gemäß Ziffer 2.2.3 der Satzung zum Bebauungsplan darf die Wandhöhe,
  gemessen von der Fußbodenoberkante bis zum Schnittpunkt der Aussenwand
  mit der Dachfläche, max. 4 m betragen;
  die Wandhöhe bei der vorliegenden Planung beträgt 5,80 m;
  die Firsthöhe beträgt 7,914 m und liegt somit um knapp 10 cm unter dem zulässigen
  Maß lt. Bebauungsplan (8,00 m).
 
- Gemäß Ziffer 2.2.5 der Satzung zum Bebauungsplan darf die Fußbodenoberkante
  (FOK) für das EG beim Hauptgebäude im Mittel max. 0,2 m über der angrenzenden
  Straße liegen.
  Die vorliegende Planung sieht eine FOK mit 0,85 m über der angrenzenden
  Straße vor, somit um 0,65 m höher, als im Bebauungsplan zugelassen.

- Gemäß Ziffer 2.3.8 der Satzung i. V. m. der Zeichnung zum Bebauungsplan sind
  für die Gebäude Firstrichtungen vorgegeben. Die Firstrichtung darf hiervon um
  max. 10 Grad abweichen.
  Durch den „geknickten“ Baukörper weicht der östliche Gebäudeteil um ca. 25 Grad
  von der vorgegebenen Firstrichtung ab.

- Gemäß Ziffer 3.1.2 der Satzung zum Bebauungsplan sind Garagen mit einem
  Satteldach zu errichten.
  Die im Nordosten geplante Garage mit Abstellraum ist mit einem Flachdach geplant.    
 

Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das Bauvorhaben nachfolgende Stellplätze nachzuweisen:
- Eigentümerwohnung im DG                                                    =   2 Stellplätze,
- 6 Ferien-Appartements, je Appartement 1 Stellplatz,
  somit insgesamt                                                                       =   6 Stellplätze,

somit insgesamt:                                                                        =   8 Stellplätze.

Im Bauantrag sind neben den beiden Garagenstellplätzen weitere 7 Stellplätze im Freien geplant, somit insgesamt 9 Stellplätze.  


Erschließung:
Das Grundstück ist sowohl hinsichtlich der Zufahrt, der Wasserversorgung und der Kanalisation erschlossen.
Ein Entwässerungsgesuch ist beim Technischen Bauamt der VG Hörnergruppe vor Baubeginn einzureichen.

Beschlussvorschlag

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberberg-
    alpe“ wird zu den nachfolgenden Punkten zugestimmt:
     - Baugrenzen im Nordwesten beim Hauptgebäude bzw. bei den Balkonen
     - Wandhöhe
     - Fußbodenoberkante Erdgeschoss Hauptgebäude
     - Firstrichtung
     - Dachform bei der Garage

3. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 8 Stellplätze nachzuweisen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Kienle erläutert, dass es im Baugebiet Oberberg immer wieder Ausnahmen von der 2. Änderung des Bebauungsplanes geben wird, da man bei der Erschließung  der Straße vom ursprünglichen Plan abweichen musste.

Gemeinderat Jenn weist darauf hin, dass das Grundstück noch nicht verkauft wurde und ein genehmigter Bauplan auch nicht verpflichtet das Grundstück zu verkaufen. Bürgermeister Kienle erläutert, dass die Bauherren einen genehmigten Bauplan für Ihre Finanzierung benötigen.

Gemeinderat Jenn möchte noch einmal darauf hinweisen dass die Baugrundstücke ursprünglich für Einheimische geplant waren und weiterhin das Ziel sein muss Einheimische für den Erwerb der noch nicht verkauften Bauplätze zu motivieren. Gemeinderat Hiemer und Bürgermeister Kienle unterstreichen dieses Anliegen. Die Bauplätze waren auch ursprünglich bereits für Einheimische vorgesehen, diese sind aber nach und nach von ihrer Vorreservierung zurückgetreten. Durch den Verkauf der ersten Grundstücke sind die Erschließungskosten gedeckt und die Gemeinde hat keinen finanziellen Druck die restlichen Bauplätze zu verkaufen.  Interessierte Balderschwang Bürger haben jederzeit die Möglichkeit die Grundstücke vorranging zu erwerben.

Beschluss

1. Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt.

2. Einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Oberberg-
    alpe“ wird zu den nachfolgenden Punkten zugestimmt:
     - Baugrenzen im Nordwesten beim Hauptgebäude bzw. bei den Balkonen
     - Wandhöhe
     - Fußbodenoberkante Erdgeschoss Hauptgebäude
     - Firstrichtung
     - Dachform bei der Garage

3. Für das Bauvorhaben sind insgesamt 8 Stellplätze nachzuweisen.

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 14:31 Uhr