Brückenerneuerung Balderschwang 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  76. Gemeinderatssitzung, 30.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 76. Gemeinderatssitzung 30.04.2020 ö Beschliessend 4

Sachverhalt

Das Ingenieurbüro Konstruktionsgruppe Bauen hat am 24. März des Jahres die Ergebnisse der im Jahre 2019 beauftragten Brückenprüfungen vorgelegt. Danach sind drei gemeindliche Brücken mit Zustandsnote 2,9 oder schlechter bewertet worden und damit akut sanierungsbedürftig. Diese Brücken sind:

Bauwerksnr. 21:        Fußgängerbrücke oberhalb Kienle

Bauwerksnr. 19:        Langlaufbrücke Nußbaumer

Bauwerksnr. 5:        Klupper

Anläßlich einer gemeindlichen Begehung am 15.4.20 wurden für diese drei Brücken Sanierungskonzepte besprochen, die allesamt im Jahr 2020 umgesetzt werden sollen.

Bauwerk 21:
Diese Fußgängerbrücke ist vor sieben Jahren durch die Gemeinde erstellt worden. Träger, Beplankung und Geländer bestehen aus rohem Fichtenholz. Alle Holzteile sind inzwischen morsch oder mit Pilzen befallen. Die anstehenden Fundamente sind in Ordnung.  Dieses Bauwerk soll, abgesehen von den Fundamenten, komplett neu und in gleicher Ausführung erstellt werden. Als Holzmaterial wird allerdings nun komplett Lärche vorgesehen. Zudem bekommt das Geländer einen dritten Querriegel. Die Arbeiten werden durch den Gemeindebauhof erledigt. Als Kosten werden lediglich die Materialkosten zu Buche schlagen.  

Bauwerk 19:
Diese Brücke wurde im Jahre 2013 durch das Kreistiefbauamt erstellt. Sie diente zur Umleitung des Verkehrs auf der Kreisstraße während der dortigen Baumaßnahmen. Diese Brücke war zwar statisch bemessen, war jedoch, was die Lebensdauer angeht, eine reine Behelfsbrücke mit kurzer Lebensdauer. Daher wurden für den Oberbau, den Gehweg und das Geländer unbehandeltes Fichtenholz verwendet. Nach Ende der Baumaßnahmen wurde sie auf Betreiben der Gemeinde jedoch nicht rückgebaut, sondern ging in das Eigentum der Gemeinde über und diente fürderhin als Loipenbrücke. Alle Holzteile sind mittlerweile geschädigt, zum Teil morsch oder stark mit Pilz befallen. Die Brücke ist stützenfrei und weist eine Länge von  20 m und eine  Breite von 6 m auf. Alle Holzteile, also Bohlen, Belag, Gehweg und Geländer sollen entfernt und entsorgt werden. Auf die bestehenden 6 Stück Breitflanschträger sollen Filigranplatten mit Aufkantung aufgebracht und abschnittsweise überbetoniert werden. Das Geländer soll in Metall, ähnlich der Form an der neuen Brücke am Badeteich, neu erstellt werden. Der gesamte Vorgang muß mit einer statischen Berechnung nachgewiesen werden. Die gesamten Kosten werden, auch wegen der Größe der Brücke, ca. 40.000  - 50.000 € betragen.


Bauwerk Nr. 5:
Das Bauwerk besteht aus überbetonierten Trapezblechplatten auf Stahl- Längsträger. Der Betonüberbau ist an den Rändern zum Teil stark herausgebrochen. Es klafft ein deutlicher Spalt zwischen unterem Geländer- Längsriegel und Betonplatte, was eine erhebliche Unfallgefahr darstellt. Das Geländer ist stark angerostet und zum Teil verbogen, was dem starken Hochwasser einhergehend mit der Überflutung des Bauwerkes im Jahre 2005 geschuldet ist. Zur Sanierung der Brücke sollen die herausgebrochenen Betonabschnitte eingeschalt, armiert und ausbetoniert werden. Anschließend soll die gesamte Brückenplatte 10 cm stark aufasphaltiert werden. Hierzu sind vorher geeignete Randbegrenzungen einzubringen. Die lichte  Weite der Brücke darf hierbei nicht nennenswert eingeschränkt werden. Das Geländer soll grob entrostet und fachgerecht gestrichen werden. Die Arbeiten können im wesentlichen durch den Bauhof erledigt werden. Es fallen nur Materialkosten an. Diese liegen in der Größenordnung von 5.000 €.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der drei akut geschädigten Brücken, wie oben beschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Brücke Nr.  19  eine Preisanfrage zur Lieferung von Filigrandecken durchzuführen  und eine statische Berechnung bei einem Ingenieurbüro anzufragen

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Sanierung der drei akut geschädigten Brücken, wie oben beschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Brücke Nr.  19  eine Preisanfrage zur Lieferung von Filigrandecken durchzuführen  und eine statische Berechnung bei einem Ingenieurbüro anzufragen

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.08.2020 14:31 Uhr