§ 30 Baugesetzbuch (Bebauungsplan „Oberbergalpe“)
Nachfolgende Befreiungen von den Festsetzungen zum Bebauungsplan werden beantragt:
- Gemäß Ziffer 2.2.3 der Satzung zum Bebauungsplan darf die Wandhöhe,
gemessen von der Fußbodenoberkante bis zum Schnittpunkt der Aussenwand
mit der Dachfläche, max. 4 m betragen;
die Wandhöhe bei der vorliegenden Planung beträgt 5,18 m;
die geplante Firsthöhe beträgt 6,94 m und liegt damit deutlich unter den zulässigen
8 m lt. Bebauungsplan.
- Gemäß Ziffer 2.2.5 der Satzung zum Bebauungsplan darf die Fußbodenoberkante
(FOK) für das EG beim Hauptgebäude im Mittel max. 5,50 m über der angrenzen-
den Straße liegen.
Die vorliegende Planung sieht eine FOK mit 5,83 m über der angrenzenden
Straße vor, somit um 33 cm höher, als im Bebauungsplan zugelassen.
- Gemäß Ziffer 2.3.1 der Satzung zum Bebauungsplan sind Garagen nur innerhalb
der in der Zeichnung festgesetzten Baugrenze zulässig.
Die Garage im Südosten des Grundstücks befindet sich außerhalb der Baugrenze.
Lt. Ziffer 3.2.1 ist vor Garagen ein Stauraum zur öffentlichen Verkehrsfläche von
mindestens 5 m einzuhalten. Der Stauraum beträgt 1,50 m.
Es bedarf somit einer Befreiung von den Festsetzungen zum Bebauungsplan.
Die Wandhöhe bzw. die Situierung des Carports ist u. a. der Höhenlage der Straße
in Verbindung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes geschuldet.
Aufgrund des ansteigenden Geländes von der Straße zum Hauptgebäude
wird die Errichtung des Carports an der beantragten Stelle für sinnvoll erachtet.
- Gemäß Ziffer 3.1.2 der Satzung zum Bebauungsplan sind Garagen mit einem
Satteldach zu errichten. Die geplante Garage ist mit einem Flachdach geplant.
Bei den beantragten Befreiungen wurden in zurückliegender Zeit bei anderen Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes bereits Befreiungen aus den genannten Gründen erteilt.
Stellplätze:
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung sind für das Bauvorhaben nachfolgende Stellplätze nachzuweisen:
- Eigentümerwohnung im EG und OG = 2 Stellplätze,
- 2 Ferienwohnungen im KG, je Wohnung 1 Stellplatz,
somit insgesamt = 2 Stellplätze,
somit insgesamt: = 4 Stellplätze.
In der geplanten Garage sind 2 Stellplätze geplant, die übrigen 2 Stellplätze werden im Freien ausgewiesen.
Erschließung:
Das Grundstück ist sowohl hinsichtlich der Zufahrt, der Wasserversorgung und der Kanalisation erschlossen.
Ein Entwässerungsgesuch ist beim Technischen Bauamt der VG Hörnergruppe vor Baubeginn einzureichen.