6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteils "Wäldle"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  33. Gemeinderatssitzung, 08.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Balderschwang (Gemeinde Balderschwang) 33. Gemeinderatssitzung 08.12.2022 ö Beschliessend 4

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteils „Wäldle“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich in etwa innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 47/5, 51 und 51/2. Die Abgrenzungen im Flächennutzungsplan sind jedoch nicht parzellenscharf.

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung 
  zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines 
  Bebauungsplanes in diesem Bereich
- Sicherstellung einer zukunftsgerichteten Siedlungsentwicklung gemäß des 
  faktischen Wohnraumbedarfs

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 

Diskussionsverlauf

BGM Kienle berichtet über den aktuellen Sachstand. 
Der Beschluss berechtigt nicht zum Bauen, sondern die Voraussetzung einen Bebauungsplan erstellen zu können. 
Zweiter BGM Hiemer weißt drauf hin, dass bei einer Erweiterung des Baugebietes Wäldle die aktuelle Straßenführung und die Einfahrt von der Kreisstr. neu zu planen ist.  

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Balderschwang beschließt die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ortsteils „Wäldle“ (Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB). 
Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung wird aus dem beiliegenden Lageplan (maßstabslos) ersichtlich. Folgende Grundstücke befinden sich in etwa innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches der Änderung: Fl.-Nrn. 47/5, 51 und 51/2. Die Abgrenzungen im Flächennutzungsplan sind jedoch nicht parzellenscharf.

Erfordernis der Planung:
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sollen folgende Ziele verfolgt werden:
- Darstellung einer Wohnbaufläche für die überwiegend ortsansässige Bevölkerung 
  zur Erhaltung einer ausgewogenen Einwohnerzusammensetzung
- Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines 
  Bebauungsplanes in diesem Bereich
- Sicherstellung einer zukunftsgerichteten Siedlungsentwicklung gemäß des 
  faktischen Wohnraumbedarfs

Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Im Rahmen der Begründung zum Entwurf wird ein Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB dargelegt. 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Hinweise:
Der Aufstellungsbeschluss zur Änderung hat keine direkte Auswirkung auf die Bebaubarkeit oder Nutzbarkeit von Grundstücken.
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung kann sich im Verlauf des Aufstellungsverfahrens ändern. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich erfolgt im sogenannten Parallelverfahren (gem. § 8 Abs. 3 BauGB). 

Beschluss anonym

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2023 07:59 Uhr