Außenbereichssatzung "Schönbrunnermühle"; Aufstellungsbeschuss
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung des Bauausschusses, 19.05.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 9. Sitzung des Bauausschusses | 19.05.2021 | ö | beschließend | 9 |
Beschluss
Von Seiten des Bauausschusses Hohenau wird die Absicht erklärt, auf Grund des § 35 BauGB, eine Außenbereichssatzung „Schönbrunnermühle“ für den betreffenden Geltungsbereich in Schönbrunn a. Lusen zu erlassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren durchzuführen. Die Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2022 11:36 Uhr