Antrag auf Vorbescheid auf vorübergehende Nutzungsänderung einer Garage für die Dauer einer Kernsanierung eines bestehenden Wohnhaues in Adelsberg


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung des Bauausschusses, 01.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 13. Sitzung des Bauausschusses 01.09.2021 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
  1. die zur Nutzungsänderung vorgesehene Garage an eine Kleinkläranlage, die den aktuell entsprechenden Vorschriften entspricht, angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen und die Kleinkläranlage sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
  2. für die zur Nutzungsänderung vorgesehene Garage eine ausreichende Wasserversorgung in Trinkwasserqualität laut DVGW-TrinkwV gesichert ist,
c)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
d)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
e)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2021 07:33 Uhr