Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung eines Wohnhauses und einer Maschinenhalle in Haag


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bauausschusses, 06.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 14. Sitzung des Bauausschusses 06.10.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und an eine Kleinkläranlage, die den aktuell entsprechenden Vorschriften entspricht, angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt und die Kleinkläranlage sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        anfallendes Oberflächenwasser vom Baugrundstück, ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke oder den öffentlichen Straßengrund abfließt,
c)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück vom Bauwerber abfließt auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
d)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund, vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.10.2021 09:05 Uhr