Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass für den Bereich Abwasser derzeit kein Verbesserungsbeitrag eingeführt wird, die Beiträge für die Bereiche Wasser und Abwasser so belassen und erst nach Aktualisierung des Anlagenverzeichnisses und Vorlage einer Kalkulation festgesetzt werden und die Gebühren für Wasser und Abwasser ab 01.01.2021 wie folgt neu festgesetzt und folgende 2. Änderungssatzungen zu den Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungs- und Wasserabgabesatzung erlassen werden:
Verbrauchsgebühr Wasser:
Pro Kubikmeter 1,17 € (bisher 0,79 €)
Verbrauchsgebühr Schmutzwasser:
Pro Kubikmeter 3,22 € (bisher 1,95 €)
Niederschlagswassergebühr:
Pro Quadratmeter versiegelte Fläche 0,17 € (bisher 0,12 €)
2. Änderungssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Hohenau
vom 25.02.2021
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Hohenau folgende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:
§ 1
Der § 10 Abs. 1 Satz 2 lautet:
„Die Gebühr beträgt 1,17 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.“
§ 2
Diese Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Hohenau, 25.02.2021 Gemeinde Hohenau
(Gais)
Erster Bürgermeister
2. Änderungssatzung
zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenau
vom 25.02.2021
Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Hohenau folgende 2. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:
§ 1
Der § 10 Abs. 1 Satz 2 lautet:
„Die Gebühr beträgt 3,22 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.“
§ 2
Der § 10a Abs. 5 lautet:
„Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,17 € pro Quadratmeter pro Jahr.“
§ 3
Diese Satzungsänderung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.
Hohenau, 25.02.2021 Gemeinde Hohenau
(Gais)
Erster Bürgermeister