Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenau, wegen Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Kirchl-Ost", durch Deckblatt Nr. 11; Behandlung der Stellungnahmen der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 12. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenau nimmt die Hinweise zur Kenntnis und beschließt die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange für die Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenau gemäß dem beigefügten Abwägungsprotokoll.
Das Architekturbüro Thaller, Freyung wird beauftragt, die beschlossenen redaktionellen Änderungen/Anpassungen in die textlichen Festsetzungen einzuarbeiten/aufzunehmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 7

Datenstand vom 25.06.2021 06:49 Uhr