Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Schönbrunnerhäuser-Nord"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Gemeinderates, 24.06.2021
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat Hohenau beschließt gemäß §§ 1 und 2 BauGB, für das Gebiet „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Schönbrunnerhäuser-Nord“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit Fl.St.Nr 1145 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen mit einer Fläche von max. 3,0 ha, das wie folgt umgrenzt ist:
Im Norden: von Fl.St.Nr. 1143
Im Westen: von Fl.St.Nr. 1143, 1145/1
Im Süden: von Fl.St.Nr. 1146, 1147, 1148
Im Osten: von Fl.St.Nr. 1142
jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen.
Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde.
Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen. Evtl. wird ein städtebaulicher Vertrag wegen der Übernahme der Planungskosten abgeschlossen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 30.07.2021 07:09 Uhr