Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in Saulorn auf Fl.St.Nr. 1304/3 der Gemarkung Hohenau
Daten angezeigt aus Sitzung: 8. Sitzung des Bauausschusses, 15.06.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 8. Sitzung des Bauausschusses | 15.06.2015 | ö | beschließend | 3.2 |
Beschluss
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a) das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen wird. Die jeweiligen
Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen.
b) für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0