Bebauungsplan "Kirchl Nord-West"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Bauausschusses, 19.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 16. Sitzung des Bauausschusses 19.01.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Von Seiten des Bauausschusses Hohenau wird die Absicht erklärt, aufgrund der §§ 2, 9, 10 und 13b BauGB, einen Bebauungsplan „Kirchl Nord-West“ für den betreffenden Geltungsbereich auf den Grundstücken mit der Fl.St.Nrn. 484 Teilfläche und 485 Teilfläche jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen aufzustellen. Der vom Planungsbüro vorgelegte Entwurf vom 07.01.2022 wird hiermit entsprechend gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB durchzuführen. Die Kosten des Verfahrens haben die Grundstückseigentümer zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2022 06:58 Uhr