Bauantrag auf Umbau eines Wohnhauses und Neubau eines Carports in Kirchl


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Bauausschusses, 20.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 19. Sitzung des Bauausschusses 20.04.2022 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass 
a)        anfallendes Niederschlagswasser möglichst auf dem Baugrundstück zurückgehalten wird und soweit bodentechnisch machbar, breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen ist. Niederschlagswasser soll ordnungsgemäß abgeleitet werden und darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
b)        anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
c)        Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 08:26 Uhr