Landesentwicklungsprogramm (LEP); Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Sitzung des Gemeinderates, 31.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Sitzung des Gemeinderates 31.03.2022 ö 2

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenau nimmt Kenntnis von den Ausführungen des Ersten Bürgermeisters Josef Gais und dem Rundschreiben des Bayerischen Gemeindetages (Rundschreiben 11/2022, 22. Februar 2022, R IX/st). 

Gem. Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) beteiligt sich die Gemeinde Hohenau bei der Änderung des Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) vom 14. Dezember 2021. 

Die Gemeinde Hohenau stimmt den Änderungsvorschlägen des Bayerischen Gemeindetages vollumfänglich zu und unterstützt die Stellungnahme.

Die unter 3.2 des LEP-E formulierten Festlegungen über die Pflicht zur Innenentwicklung „um jeden Preis“, die für jegliche Siedlungsentwicklung den konkreten Nachweis erfordern, dass konkrete Umsetzungsstrategien der Innenentwicklung „nachweislich“ erfolglos geblieben sind, lehnt die Gemeinde Hohenau ausdrücklich ab. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der obersten Landesplanungsbehörde mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2022 07:04 Uhr