Zweitwohnungsteuer in der Gemeinde Hohenau; Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung


Daten angezeigt aus Sitzung:  24. Sitzung des Gemeinderates, 28.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 24. Sitzung des Gemeinderates 28.07.2022 ö 1

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass zum 01.01.2023 eine Zweitwohnungssteuer mit dem Maßstab der Wohnungsgröße erhoben wird. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Satzungsentwurf auszuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2022 11:20 Uhr