Erlass einer Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Sitzung des Gemeinderates 29.09.2022 ö 3

Beschluss

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht mit dem von der Verwaltung erarbeiteten Satzungsentwurf für die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer Einverständnis.
Mobilheime, Wohnmobile, Wohn- und Campingwagen werden nicht veranlagt.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr für die Wohnung
für die ersten                                50 m² Wohnfläche                4,00 EUR/m²
für jeden m² über                         50 m² Wohnfläche                3,50 EUR/m²

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.10.2022 07:01 Uhr