Bauantrag auf Neubau eines 45m - Schleuderbetonmastes mit Outdoor-Technik in Bierhütte
Daten angezeigt aus Sitzung:
26. Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
- die geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse durch eine ausreichend tiefe Kernbohrung am Maststandort überprüft werden,
mit den Ergebnissen der Kernbohrung die im vorliegenden Bericht ausgeführten Verhältnisse und beurteilten Auswirkungen des Mobilfunkmastens auf die Quelle Bierhütte geprüft werden,
die Gründungssohlen der Zuwegung, Nutzflächen und Fundamente durch einen Fachgutachter im Hinblick auf potenziell erhöhte Wasserwegsamkeiten (steinige bis blockige Sedimente oder vermehrte Klüftung der Festgesteine) begutachtet werden, um ggf. erforderliche zusätzliche Maßnahmen zu veranlassen,
zum Schutz des Untergrundes und des Grundwassers gegenüber Auswaschungen im Bereich der Zuwegung, der Nutzfläche und der Fundamente ein filterstabiles Geovlies an den Gründungssohlen eingebaut wird, sofern kiesige, steinige bis blockige Lockergesteine oder geklüftete Kristallingesteine an den Gründungssohlen vorliegen,
der Bereich der temporären Zuwegung und dem Kranstellplatz ausgehobenen Oberboden seitlich gelagert und nach Rückbau der temporären Zuwegung und des Kranstellplatzes wieder eingebaut wird,
nur gut gewartete Baumaschinen zum Einsatz kommen, die mit mikrobiologisch abbaubaren Hydraulikölen betrieben werden; ferner sind ausreichende Ölbindemittel vorzuhalten,
sofern die Fundamente ins Grundwasser reichen, durch umlaufende Drainagen ein Aufstau und ein Umleiten von Grundwasser vermieden wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.11.2022 07:16 Uhr