Behandlung der Stellungnahmen zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange; Abwägungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Gemeinderates, 27.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 26. Sitzung des Gemeinderates 27.10.2022 ö beschließend 3.1

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenau nimmt die Informationen der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur Kenntnis und beschließt, nach Bewertung der ermittelten Informationen, die Abwägung für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Neuraimundsreut-Nord“ gemäß beigefügtem Abwägungsprotokoll.
Das Planungsbüro Karasch, Kirchl wird beauftragt, die aus der Abwägung hervorgegangenen Änderungen bzw. Anpassungen in die Planunterlagen des Bebauungsplanes einzuarbeiten.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2022 07:16 Uhr