Antrag auf Baugenehmigung auf Umbau bzw. Anbau eines Bestandsgebäudes in Schönbrunnerhäuser
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Sitzung des Bauausschusses, 06.09.2023
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a) der Um- bzw Anbau des Bestandsgebäudes an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und an eine private Kleinkläranlage, welche den heute gültigen gesetzlichen Anforderungen an Reinigungsleistung und Gewässerschutz entspricht, angeschlossen wird. Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt und die Kleinkläranlage sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b) anfallendes Niederschlagswasser ist auf dem Baugrundstück zurückgehalten und soweit bodentechnisch möglich breitflächig zu versickern bzw. für die Gartenbewässerung zu nutzen. Niederschlagswasser darf nicht auf anliegende Grundstücke, den öffentlichen Straßengrund oder in den Straßengraben abfließen,
c) anfallendes Straßenoberflächenwasser, das auf das Baugrundstück des Bauwerbers fließt, auf eigene Kosten ordnungsgemäß abgeleitet wird,
d) Anpassungen von Zufahrten oder Zugängen vom Baugrundstück an den öffentlichen Straßengrund vom Bauwerber auf eigene Kosten ordnungsgemäß hergestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2023 08:24 Uhr