Beratung und Verabschiedung von Haushaltsplan und Finanzplan für das Jahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  32. Sitzung des Gemeinderates, 30.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 32. Sitzung des Gemeinderates 30.03.2023 ö 1

Beschluss 1

Auf Grund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenau folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt 
im Verwaltungshaushalt
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit         6.546.000,00 €
und 
im Vermögenshaushalt        
                               in den Einnahmen und Ausgaben mit        4.482.000,00 €

§ 2

Eine Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird in Höhe von 1.547.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt.

1.        Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        345 v.H.
b) für die Grundstücke (B)                                        345 v.H.
2.        Gewerbesteuer                                                                345 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf                                        1.090.000,00 €

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau wird dem vorliegenden Finanzplan 2023 zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.04.2023 07:35 Uhr