Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange der 2. Auslegung


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Sitzung des Gemeinderates 25.01.2018 ö 3.1

Beschluss 1

1. Bayernwerk AG, Netzcenter Regen vom 24.10.2017

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen und bei den weiteren Planungen beachtet. Die Bayernwerk Netz GmbH wird frühzeitig über vorgesehene Erschließungsmaßnahmen informiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regen vom 07.11.2017

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

3. Wasserwirtschaftsamt Deggendorf vom 06.11.2017

Die fachlichen Informationen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen. Das Baugebiet wird bei der Sanierungsplanung der Kläranlage Hohenau, insbesondere bei der Errichtung der Auslassleitung, berücksichtigt.

Gemäß Ergebnisse des Ortstermins am 14.12.2017 der Gemeinde mit dem Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes und Vertretern des entsprechenden Planungsbüros wird das Niederschlagswasser in den vorhandenen Regenwasserkanal eingeleitet, der dann bei Sägmühle in das Sägwasser mündet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 4

4. Landratsamt Freyung-Grafenau;
4.1 Untere Bauaufsichtsbehörde vom 30.11.2017

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.


Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 5

4.2 Untere Naturschutzbehörde vom 30.10.2017

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Beim Gliederungspunkt „A. Satzung“ wird die Flurnummer von 38 auf 36 geändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 6

4.3 Kreisbaumeisterin vom 28.11.2017

Die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Bereits nach der vorgezogenen Fachstellenbeteiligung wurde als Hinweis in B. Textliche Festsetzungen Ziffer 3.1 aufgenommen: „Es wird darauf hingewiesen, dass die Schaffung von Aufenthaltsqualitäten auf Grenzgaragen deren eventuell vorhandene Privilegierung im Sinne des Art.6 BayBO verlieren, was dann Abstandsflächen auslöst.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 7

4.4 Kreisbrandrat vom 25.10.2017

Die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen und bei der weiteren Planung beachtet.
Zu Punkt 3: Alle Anforderungen zur Löschwasserversorgung sind erfüllt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 8

4.5 Technischer Umweltschutz vom 27.11.2017

Die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Sachkomplex Lärmschutz - Straßenverkehrslärm:
Zum Nachweis der schallschutztechnischen Unbedenklichkeit des Straßenverkehrslärms im geplanten Baugebiet wurde von der Gemeinde Hohenau eine Verkehrszählung in der Sägmühler Straße auf Höhe des geplanten Baugebietes durchgeführt. Eine Vergleichszählung wurde in der Freyunger Straße auf Höhe des Wohngebäudes mit der Hausnummer 12 durchgeführt. Die Ergebnisse wurden in die Begründung eingearbeitet.
Die gemessenen Parameter wurden vorerst nicht lärmrelevant ausgewertet. Aus den Verkehrszählungen ist jedoch ersichtlich, dass im Gegensatz zum Vergleichsstandort in der Sägmühler Straße die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50km/h weitgehend eingehalten wird und hier auch deutlich weniger wöchentliche Fahrzeugbewegungen (ca. die Hälfte) zu verzeichnen sind.
Da aus dem der Sägmühler Straße gegenüberliegenden Wohngebiet bis dato keine Beschwerden bezüglich der Straßenlärmbelastung zu vermelden waren, sieht die Gemeinde die Situation nicht als kritisch und erwägt aktuell keine Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30km/h.

Sachkomplex elektromagnetische Felder:
Die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen werden bei der weiteren Planung beachtet.

Sachkomplex Planungsrecht
Der Gemeinde ist die Problematik bezüglich des § 50 BImSchG bewusst.
Folgender Hinweis wurde bereits in die Begründung aufgenommen: „Nach langjähriger Aufgabe der einst bestehenden landwirtschaftlichen Betriebe im angrenzenden Dorfgebiet ist eine Wiederaufnahme dieser Betriebe sehr unwahrscheinlich. Das bestehende Dorfgebiet ist inzwischen durch Wohnnutzung geprägt. Obwohl die Aufstellung des Allgemeinen Wohngebietes die Ansiedlung von typischen Gewerbebetrieben und land- und forstwirtschaftlichen Betriebsstätten im angrenzenden Dorfgebiet erschwert, bzw. verhindert gibt die Gemeinde im Zuge der Abwägung, auf Grund der vorhandenen Nachfrage nach Bauplätzen für Einzelwohnhäuser und mangelnder Verfügbarkeit dieser Flächen einem neuen Allgemeinem Wohngebiet Vorrang vor dem bestehenden Dorfgebiet.“
Die Planung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenau sieht im Geltungsbereich des Baugebietes ein allgemeines Wohngebiet vor. Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist dieser Geltungsbereich als Dorfgebiet (MD) ausgewiesen. Da der Bebauungsplan „WA Hohenau-Nord“ nicht aus dem derzeit gültigen Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, wird dieser dem Landratsamt Freyung-Grafenau zur Genehmigung vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 9

5. Amt für ländliche Entwicklung Niederbayern vom 28.11.2017

Bereits bei der Gemeinderatssitzung am 30.03.2017 zur Billigung des Vorentwurfes wurden die Anmerkungen des Amtes für Ländliche Entwicklung ausführlich und rege diskutiert. Im Zuge der Abwägung wurde den Empfehlungen des Amtes größtenteils entsprochen (siehe Gemeinderatsbeschlüsse in der Sitzung vom 29.06.2017 zur vorgezogenen Fachstellenbeteiligung).
Der Empfehlung des Amtes, die Größe der Dachgauben auf 1,5m² und die Zahl auf ein Stück pro Dachseite zu beschränken nimmt die Gemeinde nicht auf. Sie ist davon überzeugt, dass die Gauben-Einzelgröße von 2,5m² und die Anzahl von zwei Stück pro Dachseite städtebaulich vertretbar ist. Diese Dachform wurde bereits mehrfach im Gemeindegebiet umgesetzt. Darüber hinaus bestehen seitens der Kreisbaumeisterin, der Regierung von Niederbayern und dem Regionalen Planungsverband bezüglich der festgesetzten Dachaufbauten keine Einwendungen oder Empfehlungen mehr.
Die Gemeinde Hohenau ist nach wie vor der Meinung, dass die bestehenden textlichen Festsetzungen unter Ziffer 2.5 ausreichen, um eine homogene Dachlandschaft im geplanten Baugebiet herzustellen. Die Festsetzungen werden nicht abgeändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 10

6. Regierung von Niederbayern vom 27.11.2017

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 11

7. Regionaler Planungsverband Donau-Wald vom 27.11.2017

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 12

8. Deutsche Telekom Technik GmbH vom 29.11.2017

Dem Antrag der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Sicherstellung der ungehinderten, unentgeltlichen und kostenfreien Nutzung der Sägmühler Straße für den Ausbau des Telekommunikationsliniennetzes wird entsprochen.
Da sich im Geltungsbereich keine Privatwege (Eigentümerwege) befinden und auch keine neuen Wege vorgesehen sind, erübrigt sich die Einräumung eines Leitungsrechtes zu Gunsten der Telekom Deutschland GmbH.
Die Gemeinde weist die Bauherren darauf hin, den Baubeginn rechtzeitig bei der kostenlosen Bauherren-Hotline der Deutschen Telekom Technik GmbH mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 13

9. Bayerischer Bauernverband Passau vom 07.11.2017

Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.02.2018 08:22 Uhr