Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  56. Sitzung des Gemeinderates, 20.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 56. Sitzung des Gemeinderates 20.12.2018 ö 5.1

Beschluss 1

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die Anregungen folgender Träger öffentlicher Belange berücksichtigt werden:

  • Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, München
  • Deutsche Telekom, Regensburg
  • Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regen
  • Regierung von Niederbayern

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Schuster ist zum Zeitpunkt der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Beschluss 2

  • Bayernwerk Netz GmbH, Regen

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass der geforderte Schutzbereich eingehalten und in die Satzung mit aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Schuster ist zum Zeitpunkt der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Beschluss 3

  • Landratsamt Freyung-Grafenau, Untere Bauaufsichtsbehörde

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die ausgewiesene Fläche dem bestehenden Gewerbegebiet zugewiesen wird, da das neue Wohnhaus als Betriebsleiterwohnung genutzt wird. Schallschutztechnische Diskrepanzen zum neuen Wohngebäude sind somit nicht gegeben. Die zu bebauende Fläche wird durch ein Baufenster begrenzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
GRM Schuster ist zum Zeitpunkt der Beratung und Abstimmung nicht im Sitzungssaal anwesend.

Beschluss 4

  • Landratsamt Freyung-Grafenau, Kreisbaumeisterin

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass die räumliche Abgrenzung des Satzungsbereiches (GE Neu) wegen der vorgesehenen Nutzungen (Parken Personal und Betriebsleiterwohnhaus) so erhalten bleiben muss. Die bebaubare Fläche wird durch ein festgelegtes Baufenster für die B.-L.-Wohnung fixiert. Die Parkplätze sind dringend erforderlich, da auf dem best. Gelände keine Flächen mehr zur Verfügung stehen und die beplante Fläche jetzt schon teilweise als Gewerbefläche genutzt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

  • Landratsamt Freyung-Grafenau, Technischer Umweltschutz

Von Seiten des Gemeinderates Hohenau besteht Einverständnis, dass der beplante Satzungsbereich dem bestehenden Gewerbegebiet zugeordnet wird. Die schallschutztechnische Untersuchung ist somit nicht notwendig (B.-L.-Wohnhaus Junior-Chefin). Falls trotzdem ein Schallschutzgutachten für notwendig erachtet wird, wird dieses umgehend nachgereicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2019 08:35 Uhr