Bauantrag auf Erweiterung und Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Doppelgarage in Schönbrunnerhäuser


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Sitzung des Bauausschusses, 10.01.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 25. Sitzung des Bauausschusses 10.01.2018 ö beschließend 1

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

  1. die Garage bzw. Garagenzufahrten so angeordnet werden, dass die örtlichen Bauvorschriften der Gemeinde Hohenau über die Gestaltung von Garagen eingehalten werden. Bei einer Garagenzufahrt zur Gemeindestraße muss ein „Stauraum“ von mindestens 6 m eingehalten werden.
  2. das östliche Eck des Wohngebäudes nicht näher als der bisherige Bestand an die Gemeindestraße herangerückt wird,
  3. anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt,
  4. wegen der geringen Entfernung des Gebäudes zur gemeindlichen Fahrbahn keine Haftung für verursachte Schäden an Gebäude und Bodenbelägen durch gemeindliche Fahrzeuge (z.B. Winterdienst) übernommen wird.


Vom Bauwerber soll eine entsprechend geänderte Planung vorgelegt werden, welche dann an das Landratsamt Freyung-Grafenau, mit gemeindlicher Stellungnahme, zur Genehmigung weitergeleitet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 10:10 Uhr