Antrag auf Vorbescheid auf Errichtung von drei Einfamilienwohnhäusern in Schönbrunn a.Lusen


Daten angezeigt aus Sitzung:  29. Sitzung des Bauausschusses, 11.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 29. Sitzung des Bauausschusses 11.07.2018 ö beschließend 4

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        die zu errichtenden Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage und Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden . Die jeweiligen Anschlussleitungen bis zum nächstmöglichen Anschlusspunkt sind auf Kosten des Bauwerbers herzustellen. Sollten mit den Anschlussleitungen Fremdgrundstücke durchquert werden, ist dies durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit dinglich zu sichern,
b)        für die Entwässerungsleitung vom Grundstückseigentümer, wie in der gemeindlichen Entwässerungssatzung festgelegt, vor der Grundstücksgrenze ein entsprechender Kontrollschacht errichtet wird. Die notwendigen Unterlagen hierzu (Planskizze u.dgl.) sind in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Hohenau zu erstellen und vorzulegen,
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 10:06 Uhr