Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen in Kirchl/Wolfau


Daten angezeigt aus Sitzung:  30. Sitzung des Bauausschusses, 14.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss 30. Sitzung des Bauausschusses 14.11.2018 ö beschließend 2

Beschluss

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass

a)        das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen wird.
b)        für die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers eine eigene ausreichende Kleinkläranlage errichtet wird und
c)        anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.09.2019 10:05 Uhr