Bauantrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garagen in Kirchl/Wolfau
Daten angezeigt aus Sitzung: 30. Sitzung des Bauausschusses, 14.11.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss | 30. Sitzung des Bauausschusses | 14.11.2018 | ö | beschließend | 2 |
Beschluss
Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird unter den Voraussetzungen erteilt, dass
a) das zu errichtende Anwesen an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage angeschlossen wird.
b) für die ordnungsgemäße Entsorgung des Abwassers eine eigene ausreichende Kleinkläranlage errichtet wird
und
c) anfallendes Oberflächenwasser ordnungsgemäß abgeleitet wird und nicht auf anliegende Grundstücke abfließt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.09.2019 10:05 Uhr