Vollzug der Baugesetze; Aufstellung des Bebauungsplanes "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Kapfham-Süd"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat Hohenau beschließt gemäß §§ 1 und 2 BauGB, für das Gebiet „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Kapfham-Süd“ einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit FlStNr 707 der Gemarkung Wasching mit einer Fläche von ca. 1,2 ha, das wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügter Lageplan M=1:2.000):

Im Norden:        von FlStNr. 705/2 der Gemarkung Wasching
Im Westen:        von FlStNrn. 576 der Gemarkung Neudorf
Im Süden:        von FlStNr. 717 der Gemarkung Wasching
Im Osten:        von FlStNr. 708 der Gemarkung Wasching.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Hohenau. Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen, was diesem auch persönlich mitgeteilt wurde. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 3

Datenstand vom 01.03.2020 14:42 Uhr