Vollzug der Baugesetze; Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 11 - Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  68. Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 68. Sitzung des Gemeinderates 30.01.2020 ö 10

Beschluss

Gemäß §§ 1 und 2 BauGB wird beschlossen:
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenau wird im Bereich Kirchl-Ost durch Deckblatt Nr. 11 geändert.
Die Änderung umfasst die Umwandlung der bestehenden Fläche für die Landwirtschaft in ein Sondergebiet („SO Photovoltaik“).
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Grundstück mit FlStNr. 760 der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen mit einer Fläche von 1,3 ha, das wie folgt umgrenzt ist (siehe beigefügter Lageplan M=1:5.000):

Im Norden:        von FlStNr. 562
Im Westen:        von FlStNrn. 757 und 759
Im Süden:        von FlStNr. 671
Im Osten:        von FlStNr. 761
jeweils der Gemarkung Schönbrunn a.Lusen.

Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Hohenau .
Sämtliche Planungs- und Verfahrenskosten bis zum Abschluss des Aufstellungsverfahrens hat der Antragsteller zu tragen, was diesem auch persönlich mitgeteilt wurde. Ein städtebaulicher Vertrag zur Übernahme der Planungskosten ist abzuschließen. Für die Verwaltungstätigkeit der Gemeinde Hohenau werden keine Kosten erhoben.
Der Aufstellungsbeschluss ist nach § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2020 14:42 Uhr