Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung: 69. Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 69. Sitzung des Gemeinderates | 27.02.2020 | ö | 2.1 |
Beschluss 1
Straßenverkehrslärm
Da es sich bei den angrenzenden Straßen um untergeordnete Gemeindeverbindungsstraßen im Bereich der Ortschaft Saulorn mit einer geringen Einwohnerzahl von 259 handelt und weder eine übergeordnete Straße noch eine wichtige Verbindungsstraße zu einer übergeordneten Straße an das Satzungsgebiet angrenzt, ist davon auszugehen, dass es zu keiner erheblichen Lärmbelästigung durch Straßenverkehr kommen wird. Zudem ist die Geschwindigkeit der angrenzenden Straßen auf 50km/h beschränkt und es waren bis dato keine Beschwerden bezüglich der Straßenlärmbelastung in Saulorn zu vermelden, sodass die Gemeinde die Situation nicht als kritisch einstuft.
Im Dorfgebiet Saulorn sind zwei weitere Betriebe aktiv. Einer davon liegt in Südostrichtung in einer Entfernung von ca. 85m vom Geltungsbereich der Satzung entfernt, der zweite liegt südlich des Satzungsbereiches im Abstand von ca. 76m, sodass durch die großen Entfernungen keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Emissionen zu erwarten sind. Die Gemeinde sieht die Situation daher unkritisch und teilt die Bedenken der Fachstelle nicht.
Der Gemeinde sind im und um den Satzungsbereich keine Altlasten bekannt. Die Bestätigung des Planungsträgers, dass im Satzungsbereich und der unmittelbaren Umgebung keine Altlasten und schädliche Bodenveränderungen vorliegen, bzw. zu erwarten sind, ist beizubringen und in die Begründung einzuarbeiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 3
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0