Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  69. Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 69. Sitzung des Gemeinderates 27.02.2020 ö 2.1

Beschluss 1

  • Landratsamt Freyung-Grafenau, Technischer Umweltschutz

Die Einwendungen und die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.
Sachkomplex Lärmschutz und Sachkomplex Luftreinhaltung:
Straßenverkehrslärm
Da es sich bei den angrenzenden Straßen um untergeordnete Gemeindeverbindungsstraßen im Bereich der Ortschaft Saulorn mit einer geringen Einwohnerzahl von 259 handelt und weder eine übergeordnete Straße noch eine wichtige Verbindungsstraße zu einer übergeordneten Straße an das Satzungsgebiet angrenzt, ist davon auszugehen, dass es zu keiner erheblichen Lärmbelästigung durch Straßenverkehr kommen wird. Zudem ist die Geschwindigkeit der angrenzenden Straßen auf 50km/h beschränkt und es waren bis dato keine Beschwerden bezüglich der Straßenlärmbelastung in Saulorn zu vermelden, sodass die Gemeinde die Situation nicht als kritisch einstuft.  
 
Lärm aus landwirtschaftlichem Betrieb im Südosten des Satzungsgebietes
Die Silos des Anwesens im Südosten des Satzungsbereiches wurden in der Zwischenzeit abgeräumt und die Gerätschaften, Maschinen und Nutztiere verkauft, sodass davon ausgegangen wird, dass von dieser Seite keine erheblichen Emissionen in Form von Lärm, Staub und Gerüchen zu erwarten sein werden.
Der ehemals landwirtschaftliche Betrieb auf Flurnummer 1080 ist seit vielen Jahren stillgelegt. Eine Wiederaufnahme ist nicht zu erwarten.
Im Dorfgebiet Saulorn sind zwei weitere Betriebe aktiv. Einer davon liegt in Südostrichtung in einer Entfernung von ca. 85m vom Geltungsbereich der Satzung entfernt, der zweite liegt südlich des Satzungsbereiches im Abstand von ca. 76m, sodass durch die großen Entfernungen keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Emissionen zu erwarten sind. Die Gemeinde sieht die Situation daher unkritisch und teilt die Bedenken der Fachstelle nicht.
 
Sachkomplex elektromagnetische Felder:
Die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen werden bei der weiteren Planung beachtet.

Sachkomplex Planungsrecht
Siehe Abwägung bei Sachkomplex Lärm aus landwirtschaftlichem Betrieb im Südosten des Satzungsgebietes.
Eine Wiederaufnahme des südöstlich benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes ist nicht zu erwarten. Die Gemeinde gibt demnach im Zuge der Abwägung, auf Grund der vorhandenen Nachfrage nach Bauplätzen für Einzelwohnhäuser und mangelnder Verfügbarkeit dieser Flächen einer zu erwartendem Wohnnutzung Vorrang vor möglichen immissionsschutzrechtlichen Nachteilen für den bereits ruhenden benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb. Der Hinweis zur Duldungspflicht von Immissionen durch benachbarte landwirtschaftliche Betriebe und genutzte Flächen wird in die Satzung eingearbeitet (siehe Stellungnahme Ziffer 2).
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Die Planung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenau sieht im Zuge der 2. Auslegung und Fachstellenbeteiligung eine Ausweitung des Dorfgebietes im Geltungsbereich der Satzung vor, sodass davon ausgegangen wird, dass die Ergänzungssatzung künftig konform mit der vorbereitenden Bauleitplanung geht.

Sachkomplex Altlasten 
Der Gemeinde sind im und um den Satzungsbereich keine Altlasten bekannt. Die Bestätigung des Planungsträgers, dass im Satzungsbereich und der unmittelbaren Umgebung keine Altlasten und schädliche Bodenveränderungen vorliegen, bzw. zu erwarten sind, ist beizubringen und in die Begründung einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

  • Landratsamt Freyung-Grafenau, Untere Bauaufsichtsbehörde

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Aus landesplanerischer Sicht gilt die Erweiterung um drei Wohnbauparzellen als angemessene und nachhaltige Siedlungsentwicklung, siehe Stellungnahme der Regierung von Niederbayern. Der räumliche Umfang der Satzung wurde darüber hinaus im Zuge der Planung mit der Kreisbaumeisterin abgestimmt, sodass von deren Seite keine Einwendungen erfolgten. Die Gemeinde teilt die Auffassung der Regierung von Niederbayern und der Kreisbaumeisterin. Auf Grund des dringenden Bedarfes an Wohnflächen wird der Anregung der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht stattgegeben. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst weiterhin die Parzelle 1.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

  • Landratsamt Freyung-Grafenau, Untere Naturschutzbehörde
Die vier ersten Absätze der Stellungnahme werden zu Kenntnis genommen.
Der Grad der Versiegelung wird durch die festgesetzte Grundflächenzahl 0,30 gere-gelt.
Das Zitat aus Ziffer 2.1 Absatz 1 wurde nicht vollständig wiedergegeben. Es fehlt der Passus „und dauerhaft unterhalten“.
Die Anlage, sowie die dauerhafte Unterhaltung von Grünflächen ist der Gemeinde Hohenau wichtig, um ein Brachfallen der Flächen zu vermeiden. Aus diesem Grund wird auf den Passus nicht verzichtet.

Der fünfte Absatz der Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.
Die Abhandlung der Eingriffsregelung erfolgte nur angelehnt an die Empfehlungen des „Leitfaden zur Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung in der Bauleitplanung in Bayern“ in der ergänzten Fassung vom Januar 2003. Es wurde das vereinfachte Verfahren angewendet, da es zum selben Ergebnis führt. In einem Klärungsgespräch der Planerin mit dem aktuell zuständigen Vertreter der Unteren Naturschutzbehörde wurden folgende Änderungen besprochen:

Es wird das Regelverfahren angewendet. Hierzu wird die Vermeidungsfläche in eine Ausgleichsfläche umgewandelt. Diese wird von den Baufenstern ca. 2m abgerückt und dadurch auf ca. 10m Breite reduziert. Zur Berechnung der Ausgleichsfläche wird die Matrix des Leitfadens herangezogen.
Um die Reduzierung der Breite auszugleichen und einen höheren Anerkennungs-faktor zu erreichen, wird die vorhandene Hecke durch Gehölzneupflanzungen verbreitert.
Die Änderungen sind in die Satzung einzuarbeiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2020 07:25 Uhr