Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange


Daten angezeigt aus Sitzung:  70. Sitzung des Gemeinderates, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 70. Sitzung des Gemeinderates 23.04.2020 ö 3.1

Beschluss 1

  • Landratsamt Freyung-Grafenau, Technischer Umweltschutz

Die Einwendungen und die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen werden zur Kenntnis genommen.

Sachkomplex Luftreinhaltung:
Die Silos des Anwesens im Südosten des Satzungsbereiches wurden in der Zwischenzeit abgeräumt und die Gerätschaften, Maschinen und Nutztiere verkauft, sodass davon ausgegangen wird, dass von dieser Seite keine erheblichen Emissionen in Form von Lärm, Staub und Gerüchen zu erwarten sein werden.
Der ehemals landwirtschaftliche Betrieb auf Flurnummer 1080 ist seit vielen Jahren stillgelegt. Eine Wiederaufnahme ist nicht zu erwarten. Im Dorfgebiet Saulorn sind zwei weitere Betriebe aktiv. Einer davon liegt in Südostrichtung in einer Entfernung von ca. 85m vom Geltungsbereich der Satzung entfernt, der zweite liegt südlich des Satzungsbereiches im Abstand von ca. 76m, sodass durch die großen Entfernungen keine erheblichen Beeinträchtigungen durch Emissionen zu erwarten sind. Die Gemeinde sieht die Situation daher unkritisch und teilt die Bedenken der Fachstelle nicht.

Sachkomplex elektromagnetische Felder:
Die sonstigen fachlichen Informationen und Empfehlungen werden bei der weiteren Planung beachtet.

Sachkomplex Planungsrecht
Siehe Abwägung bei Sachkomplex Lärm aus landwirtschaftlichem Betrieb im Südosten des Satzungsgebietes.
Eine Wiederaufnahme des südöstlich benachbarten landwirtschaftlichen Betriebes ist nicht zu erwarten. Die Gemeinde gibt demnach im Zuge der Abwägung, auf Grund der vorhandenen Nachfrage nach Bauplätzen für Einzelwohnhäuser und mangelnder Verfügbarkeit dieser Flächen einer zu erwartendem Wohnnutzung Vorrang vor möglichen immissionsschutzrechtlichen Nachteilen für den bereits ruhenden benachbarten landwirtschaftlichen Betrieb. Der Hinweis zur Duldungspflicht von Immissionen durch benachbarte landwirtschaftliche Betriebe und genutzte Flächen wurde bereits in die Satzung eingearbeitet

Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan ist der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Die Planung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenau sieht im Zuge der 2. Auslegung und Fachstellenbeteiligung eine Ausweitung des Dorfgebietes im Geltungsbereich der Satzung vor, sodass davon ausgegangen wird, dass die Ergänzungssatzung künftig konform mit der vorbereitenden Bauleitplanung geht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

  • Landratsamt Freyung-Grafenau, Untere Bauaufsichtsbehörde

Die Anregungen werden zur Kenntnis genommen.
Aus landesplanerischer Sicht gilt die Erweiterung um drei Wohnbauparzellen als angemessene und nachhaltige Siedlungsentwicklung, siehe Stellungnahme der Regierung von Niederbayern vom 17.01.2020 zur ersten Fachstellenanhörung. Die höhere Landesplanungsbehörde hat gemäß Stellungnahme der Regierung von Niederbayern mit Schreiben vom 21.02.2020 mitgeteilt, dass Erfordernisse der Raumordnung der Planung nicht entgegenstehen. Der räumliche Umfang der Satzung wurde darüber hinaus im Zuge der Planung mit der Kreisbaumeisterin abgestimmt, sodass von deren Seite keine Einwendungen erfolgten. Die Gemeinde teilt die Auffassung der Regierung von Niederbayern, der höheren Landesplanungsbehörde und der Kreisbaumeisterin. Auf Grund des dringenden Bedarfes an Wohnflächen wird der Anregung der unteren Bauaufsichtsbehörde nicht stattgegeben. Der Geltungsbereich der Satzung umfasst weiterhin die Parzelle 1.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 3

  • Landratsamt Freyung-Grafenau, Untere Naturschutzbehörde
A        lle grünordnerischen Festsetzungen gemäß § 3 Ziff. 2, sowie auch die textlichen Festsetzungen zur Gestaltung und Bepflanzung gemäß § 3 Ziff. 2.1. sind in der Satzung ausreichend und umfassend beschrieben und sind soweit möglich und sinnvoll in die planerischen Festsetzungen übernommen worden. Zur Satzung in der Fassung vom 04.03.2020 wurde bereits im Vorfeld der Fachstellenanhörung das Einverständnis der Unteren Naturschutzbehörde (Herrn Nienhaus) eingeholt.
Die Gemeinde teilt deshalb die Auffassung des Naturschutzreferenten, Herrn Maderthaner über vorliegende Mängel nicht und sieht keine Veranlassung, die planerischen Festsetzungen zu ändern oder zu ergänzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2020 08:46 Uhr