Bauantrag zum Neubau eines Altenwohn- und Pflegeheimes "Rosenium 17" in Hohenau


Daten angezeigt aus Sitzung:  23. Sitzung des Gemeinderates, 28.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 23. Sitzung des Gemeinderates 28.01.2016 ö 1

Beschluss 1

Das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen wird ohne Auflagen erteilt. Der Abstand zur Sägmühler Straße wird mit dem Planer Strobl besprochen. Die Stützmauer und die Bushaltestelle bleiben im Eigentum der Gemeinde Hohenau.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Verwaltung wird ermächtigt, soweit keine Einigung zustande kommt, ggfs. Widerspruch gegen den Bescheid des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 22.12.2015 (Anordnung der einfachen Dorferneuerung Hohenau) einzulegen, damit die Grundstücke mit den FlStNrn. 36, 6/1 und 38 der Gemarkung Hohenau von der Fördergebietsabgrenzung ausgenommen werden. Der für den Grunderwerb und Abriss der Anwesen Dorfplatz 5 und 6 mündlich zugesagte Zuschuss von 30.000 bis 40.000 € kann dadurch teilweise oder ganz verloren gehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2016 08:05 Uhr